Die Betriebsveranstaltung in der Praxis - Prüfung der konkreten Auswirkungen in LSt, USt und bei den Betriebsausgaben

Informationen:

Seminarnummer:
2021-063
Referent(en):
Dipl.-Finw. Jürgen R. Schott
Ort/Anschrift:
Gesellschaftshaus Ohrweger Krug, Querensteder Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn
Kategorien:
Mitarbeiterseminar, Seminare
Termine:
13.12.2021 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
23.11.2021 12:00 Uhr
Preis:
190,00 €

Abgesagt

Beschreibung

Mittlerweile beschäftigen große Unternehmen eigene Abteilungen zur Organisation und Durchführung von Betriebsveranstaltungen und des Event-Managements, um Veranstaltungen aller Art, Seminare, Fortbildungen, Kunden-Events, Incentive-Reisen etc. zu organisieren und abzuwickeln. Aber auch kleinere Unternehmen sind dabei betroffen – und wenn es nur die klassische Weihnachtsfeier ist.
Sowohl die Finanz- und Steuerabteilung als auch die Steuerkanzlei/Lohnabrechnung muss in der Lage sein, die korrekten lohnsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Konsequenzen aus den verschiedenen Sachverhalten zu zie-hen. Ebenso muss in der FiBu der richtige Betriebsausgabenabzug geprüft werden.
Die falsche Gestaltung solcher Veranstaltungen kann bei einer Lohnsteueraußenprüfung bzw. Betriebsprüfung teuer werden.
Das Seminar gibt Ihnen einen grundlegenden Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und ermöglicht den Erfahrungsaustausch und Diskurs zum Thema. Bringen Sie Ihre Fälle und Fragen mit!

Gliederung

I. Begriff der Betriebsveranstaltung
1. Überblick gesetzliche Grundlage und Systematik
2. Anzahl der Veranstaltungen – wie viele sind erlaubt?
3. Die Art der Veranstaltung
a) Welche gibt es?
b) Jubiläums- und Abteilungsfeiern – Besonderheiten?
4. Was passiert mit sog. „Misch“-Veranstaltungen? Mehr AN oder mehr Gäste anwesend?
5. Teilnehmerkreis prüfen
a) Problem: Arbeitnehmer ausländischer Betriebsteile
b) Angehörige feiern mit
II. Definition der Zuwendung
1. Wann ist Lohncharakter für AN gegeben?
2. Prüfung des überwiegenden betrieblichen Eigeninteresses des AG
3. Die Kostenberechnung – häufiger Streitpunkt in LSt-Ap
4. Verteilung der Gesamtkosten auf die Teilnehmer – was ist richtig?
5. Agiert die FinVerw gegen das Gesetz?
6. Freibetrag oder Freigrenze?
7. Kosten für Begleitpersonen
8. Kosten für externe Personen
9. Aufwendungen für den äußeren Rahmen
10. Reisekosten und Geschenke – wie sind sie zu erfassen?
11. Verlosungen?
12. Ausflug mit Übernachtung / mehrtägige Veranstaltungen
13. Sog. vergebliche Kosten
III. Führt die Zuwendung zur Steuerpflicht?
1. 110 €-Grenze
2. Vereinfachung des LSt-Verfahrens
3. Lohnsteuerpauschalierung – wie geht es?
4. Unterschiedliche Lohngruppen bei den AN – Folge?
5. Was gilt in der Sozialversicherung?
IV. Umsatzsteuerkonsequenzen einer Betriebsveranstaltung
1. Zu prüfen: das überwiegende unternehmerische Eigeninteresse des AG
2. Handelt es sich um übliche Zuwendungen?
3. Die Bemessungsgrundlage im UStG – gelten die LSt-Werte?
4. Vorsicht: Gefahrenpunkte beim Vorsteuerabzug für den AG
5. Welche Ausgangsumsätze sind ggf. schädlich?
V. Betriebsausgabenabzug
1. Grundlagen und Besonderheiten
2. Welche Aufzeichnungspflichten sind zu beachten?
3. Führen das „Arbeitsessen“ und die „Bewirtungskosten“ i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG zur selben Handhabung?
4. Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten?
VI. Abgrenzung zu § 37b EStG
1. Wann greift ggf. die Pauschalierungsvorschrift des § 37b EStG?
2. Abgrenzung zur vGA
3. Betriebsfest und Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer
4. Betriebsfest und Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer
5. Was ist mit Sachzuwendungen von Dritten?
6. AN verbundener UN
7. Zusätzlichkeitserfordernis prüfen
VII. Sonstiges
1. Formales: Lohnsteuer-Anmeldung und Aufzeichnungspflichten
2. Ausgewählte Hinweise aus der Rechtsprechung
3. Entschieden: sog. „No-Show-Kosten“
4. Was ist bei „virtuellen“ Betriebsveranstaltungen
5. Fallbeispiel aus der Praxis, Berechnungsschema, Übersichten/Checkliste

Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 190 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.


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