Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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13.10.2022 | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Im Jahr 2022 sind wiederum zahlreiche Neuerungen und Fortentwicklungen im Lohnsteuer- und Reisekostenrecht eingetreten.
Im Blickpunkt stehen neben den zahlreichen Gesetzesänderungen auch neue Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen der Finanzgerichte, die es unmittelbar anzuwenden gilt, um Arbeitgeberhaftungsrisiken zu verhindern.
Bedeutsam sind aktuelle Gesetzesänderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 und das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz sowie die Einführung einer Energiepauschale.
Hierauf wird ebenso eingegangen wie auf die Kriterien zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und geldwerten Vorteilen, was insbesondere für die Gutscheinausgabe von hoher Praxisrelevanz ist.
Zudem hat der BFH entschieden, dass eine Zuordnungsentscheidung nicht immer eine erste Tätigkeitsstätte auslöst. Hierauf und auf aktuelle Entwicklungen beim Arbeitslohn, der Bewertung von geldwerten Vorteilen und der Definition des Arbeitgeber/in-Sammelpunkts wird näher eingegangen. Durch die rechtzeitige Umsetzung der Änderungen werden eigene Haftungsrisiken verhindert und bislang zulässige Gestaltungen können rechtzeitig angepasst werden.
Außerdem wird auf sämtliche weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Seminarveranstaltung Lohnsteuer Reisekosten 2022 / 2023 praxisnah und mit zahlreichen anschaulichen Beispielen eingegangen.
Inhalt
I. Aktuelles
1. Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
2. Steuerentlastungsgesetz 2022
3. Energiekostenpauschale und Lohnsteuerrecht
4. Ausblick: Steuerliche Werte 2023
5. Ausblick: Amtliche Sachbezugswerte 2023 und Praxisfolgen
6. Pauschalierung von Fahrtaufwendungen zum Betrieb (BMF-Schr. v. 18.11.2021 + Neues zur 15-Tageregelung)
7. Lohnsteuer und Verfahrensrecht
a) Lohnsteuer-Haftung
b) Anrufungsauskunft
8. Betriebliche Altersvorsorge
a) Abrechnungswerte 2023
b) Aktuelle Entwicklungen (z.B. Abgrenzung Alt- und Neuzusagen)
II. Dienstwagen
1. BMF-Schreiben v. 3.3.2022
2. Dienstwagen (Privatnutzung/Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, rückwirkende Anwendung der 0,002 %-Regelung)
3. (Dauer-)Bereitschaftsdienst: Ist die 1%-Regelung anwendbar?
4. Pauschalierung von Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte und Homeoffice-Tätigkeit
5. Längere Homeoffice-Tätigkeit: Wann fällt die 0,03 %-Regelung weg?
6. Arbeitnehmerzuschüsse zur Dienstwagengestellung
III. Minenfeld Gutscheine & Co: Abgrenzung Geldleistungen von Sachbezügen
1. BMF-Schreiben v. 15.3.2022
2. Zweckgebundene Geldzahlungen
3. Nachträgliche Kostenerstattung
4. Gutscheine/Geldkarten (Amazon, Tankgutscheine, Edenred & Co., Postleitzahlenmodell)
5. Ladegebühr / Setup-Gebühr
6. Nichtbeanstandungsregelung
7. Zuflusszeitpunkt von Gutscheinen
8. Gefahr: Gutscheine und Entgeltumwandlung
9. Gefahr: Gutscheineinlösung gegen nicht begünstigte Gutscheine
IV. Reisekosten / Doppelte Haushaltsführung
1. Abgrenzung: Erste Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit (aktuelle BFH-Rechtsprechung)
2. Zuordnung: Welche Tätigkeit muss am Zuordnungsort erbracht werden?
3. Fahrtkosten (Besonderheit: Arbeitgeber-Sammelpunkt)
4. Verpflegungsmehraufwendungen
a) Auslandsreisekosten
b) Kürzung von Verpflegungsmehraufwendungen (Blick in die Rechtsprechung)
5. Update Doppelte Haushaltsführung
6. Vorsteuerabzug aus Reisekosten
V. Update Arbeitslohn
1. Betriebsveranstaltungen (BFH-Rechtsprechung + Blick in die Umsatzsteuer)
2. Elektromobilität (Ladekosten, Elektrofahrzeuge, E-Bikes + Blick in die Umsatzsteuer)
3. Marktpreisbewertung und Arbeitgeberaufwand
4. Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge: Aktuelle BFH-Rechtsprechung
5. Überstundenvergütung: Anwendung der Fünftelungsregelung
6. Verwarnungsgeld und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
7. § 37b EStG Aktuelle Entwicklungen
8. Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
9. Kita-Zuschüsse: Spannungsverhältnis Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
10. Kurzarbeitergeld: Rückabwicklung / Aufstockungsbeträge
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.