Internationales Steuerrecht - Basiswissen für Praktiker/innen

Informationen:

Seminarnummer:
2022-202
Referent(en):
Markus Peter
Ort/Anschrift:
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Geeignet für Fachberater:
Fachberater für Internationales Steuerrecht - 6,0 Std.
Termine:
10.11.2022 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
09.11.2022 12:00 Uhr
Preis:
220,00 €

Beschreibung

Grenzüberschreitende Steuersachverhalte gehören immer mehr zum täglichen Geschäft der Steuerberaterin / des Steuerberaters. Die deutsche Finanzverwaltung schaut zunehmend kritischer auf internationale Besteuerungs­sachverhalte. Für Sie als Berufspraktiker/in ist es daher unerlässlich, Ihr Wissen in diesem Bereich auszubauen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden und eine steueroptimale Planung zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt Ihnen hierzu alle grundlegenden Aspekte des internationalen Steuerrechts in intensiver Weise, und Sie erhalten wertvolle Praxishinweise von unserem erfahrenen Referenten.

I. Steuerpflicht
1. Unbeschränkte Steuerpflicht
a) Grundtatbestand gem. § 1 EStG i.V.m. §§ 8 und 9 AO
b) Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
2. Beschränkte Steuerpflicht
a) Tatbestand des § 49 EStG
b) Sonderregelungen für beschränkt Steuerpflichtige gem. § 50 EStG
c) Steuerabzug gem. § 50a EStG
d) Neu: Praxishinweise zu § 50c EStG
e) Erweitert beschränkte Steuerpflicht

II. Vermeidung der Doppelbesteuerung
1. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
2. Vermeidung der Doppelbesteuerung nach deutschem Steuerrecht
a) Systematik
b) Einzelheiten von §§ 34c, 34d EStG
3. Vermeidung durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
a) Grundlagen der DBA und des OECD-MA
b) Ansässigkeit i.S.d. DBA
c) Die Zurechnungsnormen im OECD-MA
d) Vermeidung der Doppelbesteuerung gem. Art. 23 OECD-MA anhand von Fallbeispielen
e) Neu: Was ändert sich wann durch das so genannte Multilaterale Instrument (MLI)?

III. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Auslandsinvestitionen
1. Die steuerliche Behandlung von Direktgeschäften
2. Repräsentanz oder Betriebsstätte? – Vorteile, Nachteile, Voraussetzungen, Abgrenzung
3. Gründung einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft / Personengesellschaft

IV. Besteuerung ausländischer Betriebsstätten
1. Betriebsstättenbesteuerung und Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses (AOA)
2. Was sind sog. „dealings“?
3. Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten gem. § 1 Abs. 5 AStG

V. Besteuerung ausländischer Tochterkapitalgesellschaften
1. Wie werden Dividenden besteuert?
2. Wie werden Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert?
3. Wie kann die Finanzierung ausländischer Einheiten optimal strukturiert werden?

VI. Besteuerung ausländischer Tochterpersonengesellschaften
1. Transparenzprinzip und Mitunternehmerkonzept: Wie werden Einkünfte besteuert?
2. Rückfallklauseln gem. § 50d Abs. 9 und 10 EStG

VII. Besteuerung des Wegzugs ins Ausland
1. Natürliche Personen: § 6 AStG
2. Fortentwicklung des § 50i EStG
3. Kapitalgesellschaften: §§ 11, 12 KStG

VIII. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG
1. Tatbestand des § 8 AStG
2. Erfassung weiterer Gesellschaften gem. § 14 AStG
3. Switch-over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG bei Betriebsstätten
4. Neu: Umsetzung von Pillar 2 in der EU ab 2023 und Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung

IX. Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen
1. Tatbestand des § 1 AStG
2. Dokumentation gem. § 90 Abs. 3 AO und GAufzVO (inklusive BEPS-Maßnahmen)
3. Funktionsverlagerungen erkennen und vermeiden

X. Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.

« zurück zur Übersicht