Risikomanagement-Seminar 2022 - Zum Umfang und den Grenzen der Rechtsdienstleistungsbefugnis des Steuerberaters / der Steuerberaterin

Informationen:

Seminarnummer:
2022-222
Referent(en):
Michael Brügge, Richard Harder, Inga Willems
Ort/Anschrift:
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Kollegenseminar, Seminare
Termine:
12.10.2022 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Anmeldeschluss:
11.10.2022 12:00 Uhr
Preis:
65,00 €

Beschreibung

Die beruflichen Haftungsrisiken für Steuerberater/innen sind enorm. Nicht nur bei der klassischen Steuerberatung, sondern auch im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten wachsen die Ansprüche und Bedürfnisse der Mandanten/Mandantinnen. Steuerberater/innen sind in der Wahrnehmung der Mandanten/Mandantinnen mitunter nicht nur Problemlöser, sondern teilweise auch derjenige/diejenige, der/die die Probleme verursacht. Dies gilt vor allem, wenn es im Anschluss an eine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung zu Steuernachforderungen oder zur Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen kommt.

Das Risikomanagementseminar 2022 befasst sich im Schwerpunkt mit dem Umfang und den Grenzen der Rechtsdienstleistungsbefugnis des Steuerberaters / der Steuerberaterin. Müssen mit der Lohnbuchführung befasste Steuerberater/innen ihre Mandanten auch ungefragt auf neue Rechtsentwicklungen im Sozialversicherungsrecht hinweisen? Dürfen Steuerberater/innen für den Mandanten / die Mandantin prüfen, wer wirtschaftlich Berechtigte/r einer Gesellschaft ist und das Ergebnis der Prüfung an das Transparenzregister übermitteln? Muss der/die mit der Jahresabschlusserstellung beauftragte Steuerberater/in eine vom Mandanten/Mandantin zur Ausräumung der Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit vorgelegte Patronatserklärung, Rangrücktrittserklärung etc. auf ihre insolvenzrechtliche Wirksamkeit prüfen?

Hinweise zum Versicherungsschutz bei einer unerlaubten Rechtsberatung, aktuelle Entwicklungen im beruflichen Haftungsrecht und zu den Möglichleiten der beruflichen Zusammenarbeit mit Anwälten nach der BRAO-Reform schließen das Seminar ab.

Inhalt

I. Grundlagen der beruflichen Haftung

1. Haftung aus dem Mandatsvertrag

2. Haftung aus Gesetz bei unerlaubter Rechtsberatung

II. Rechtsberatungsbefugnis des Steuerberaters

1. Begriff der Rechtsdienstleistung

2.  Nebenleistung zur beruflichen Tätigkeit

III. Haftung bei mangelhafter Lohnbuchführung

1. Statusfeststellung

2.  Krankenversicherungspricht

3. Phantomlohn

IV. Versicherungsschutz bei Beratung zum wirtschaftlich Berechtigten

V. BRAO-Reform

Risikovorsorge liegt nicht nur in Ihrem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der Versicherungswirtschaft. Je weniger Schäden anfallen, desto besser für beide Seiten. Deshalb erhalten alle Seminarteilnehmer/innen, die ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu den attraktiven Verbandskonditionen bei der HDI abgeschlossen haben, einen zusätzlichen Prämiennachlass in Höhe von 10 % auf den persönlichen Nettojahresbeitragsanteil. HDI ist damit der einzige Versicherer, der ein Risikomanagement bei Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowohl durch kompetente Fachreferenten/Fachreferentinnen fördert als auch finanziell honoriert.

 

Teilnahme

Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 65 Euro und beinhaltet die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung.

Die Teilnahme an dem Qualitätssicherungsprogramm wird für Verbandsmitglieder, die bei der HDI Versicherung AG eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, mit einem Prämiennachlass honoriert.

 

Voraussetzungen für einen 10 %igen Prämiennachlass in der VH-Versicherung

1.  Teilnahme an diesem Risikomanagement-Seminar

2.  Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen durch den Verband durch die einzelnen Teilnahmezertifikate im Mitgliederbereich

 

Anmerkung:

Bei Nachweis der Fortbildung erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen 10 %igen Nachlass auf seinen persönlichen Nettojahresprämienanteil. Die Summe aller qualitätsbezogenen Nachlässe ist auf 3.000 Euro begrenzt.

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