Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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29.06.2022 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Fragen steuerlicher Natur treten bei gemeinnützigen Körperschaften und Vermögensmassen sowie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit zunehmender Intensität auf. Lange schon stehen beide Bereiche im Fokus der Finanzverwaltung; die Zahl erst- und höchstrichterlicher Entscheidungen legt davon beredt Zeugnis ab. Doch nicht nur im Hinblick auf steuerliche Außenprüfungen ist angeraten, sich frühzeitig zu wappnen. Vielmehr sind auch Umstellungsmaßnahmen mit Bezug auf jüngere steuergesetzliche Änderungen zu ergreifen, wie etwa die kleine Gemeinnützigkeitsreform durch das JStG 2020, zu der unterdessen ein umfassendes BMF-Schreiben vom 06.08.2021 vorliegt. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der 01.01.2023 mit einem tiefgreifenden Wandel der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung verbunden, zu dem (letzte) Vorbereitungshandlungen zu ergreifen sind. Das Expertenseminar Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand vermittelt aus praxisbezogener Sicht einen umfassenden und tiefgreifenden Überblick über die eingetretenen Änderungen und zeigt Hinweise sowie Strategien für die Gestaltungs- und Abwehrberatung auf. Es richtet sich an Berufsträger und ihre qualifizierten Mitarbeiter und wird von einer umfassenden Arbeitsunterlage begleitet, welche auch im Rahmen der praxisbezogenen Tätigkeit eine wertvolle Hilfe darstellen wird.
Gliederung
I. Praxisrelevante Hinweise für gemeinnützige Körperschaften und Vermögensmassen
1. Nachlese zur kleinen Gemeinnützigkeitsreform
2. Rechtsprechungs-Update zur Gemeinnützigkeit
3. Verluste aus der Vermögensverwaltung
4. Hinweise zur Rücklagenbildung
5. Umsatzsteuerliche Organschaft und Gemeinnützigkeit
II. Status quo der Corona-Steuerbegünstigungen für Gemeinnützige und juristische Personen des öffentlichen Rechts
III. Praxisorientierte Hinweise für juristische Personen des öffentlichen Rechts
1. Letzte Vorbereitungen auf die Anwendung von § 2b UStG ab dem 01.01.2023
2. Letzte Vorbereitungen auf die Umsatzsteuerbarkeit der Vermögensverwaltung ab dem 01.01.2023
3. Beratungsbrennpunkt Patentverwertung
4. Steuerliches Einlagekonto und Kapitalertragsteuer
5. Gemeinnützigkeit der Trägerkörperschaft
6. Dezentrale Umsatzbesteuerung (Organisationseinheiten)
IV. Übergreifende Gesichtspunkte zur Umsatzsteuer
1. Restriktionen zur Umsatzsteuerfreiheit
2. Restriktionen zur Umsatzsteuersatzermäßigung
3. Umsatzbesteuerung von Kooperationen
4. Personalgestellung und Berliner Modell
5. Neues zum Vorsteuerabzug
V. Hinweise zum neuen Stiftungsrecht
VI. Hinweise zum Außenwirtschaftsrecht und zum Zoll
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer beträgt 310 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage und die erweiterte Pausenbewirtung.