Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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10.10.2022 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Die steuerliche Immobilienbewertung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer sind die Regelungen des Bewertungsgesetzes zwingend vorrangig anzuwenden. Bei überhöhten Werten muss die Steuerberaterschaft in der Praxis die Escape-Klausel zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts prüfen. Die bereits verabschiedete Gesetzesänderung des § 198 BewG wird zu einem neuen Verwaltungserlass führen und ist beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts wichtig.
Anschaulich erläutert das Seminar die Wertermittlungen für unbebaute Grundstücke und für bebaute Grundstücke im Vergleichs-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Dazu gehören auch die erweiterten Modifikationsmöglichkeiten, die mit den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 eingeführt wurden. Zudem erfordert die seit dem 1.1.2022 geltende neue Immobilienwertermittlungsverordnung gesetzliche Anpassungen.
Inhalt
I. Umfang des Grundvermögens
1. Vorrang der steuerlichen Verfahren
2. Definition der Grundstücksarten
3. Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen
4. Aktuell: Schwimmende Bauwerke
II. Bewertung von unbebauten Grundstücken
1. Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
2. Modifikation der Bodenrichtwerte
3. Maßgebender Bodenrichtwert
III. Vergleichspreisverfahren
1. Maßgeblichkeit von Vergleichsfaktoren
2. Bedeutung eines einzelnen Kaufpreises
IV. Ertragswertverfahren
1. Ermittlung des Gebäudeertragswerts
2. Kapitalisierung des Reinertrags
3. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
4. Verlängerung der Nutzungsdauer bei Modernisierung
5. Übliche Miete
6. Mietgutachten
7. BFH: Maßgeblichkeit des Liegenschaftszinssatzes
V. Sachwertverfahren
1. Ermittlung des Gebäudesachwerts
2. Regelherstellungskosten und Baupreisindex
3. Alterswertminderung
4. Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
5. Ermittlung der Brutto-Grundfläche
6. Wertzahlen
VI. Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
1. Neu: Qualifikation der Grundstücks-Sachverständigen
2. Kriterienkatalog bei der Prüfung von Gutachten
3. Kaufpreis als Nachweis
4. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr
5. Spannungsfeld der §§ 16 und 198 BewG
6. Berücksichtigung von Belastungen
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.