Gestaltende Steuerberatung 2022

Informationen:

Seminarnummer:
2022-269
Referent(en):
Dr. Ralf Demuth, Dipl.-Kfm. Dr. Martin Strahl
Ort/Anschrift:
Gesellschaftshaus Ohrweger Krug, Querensteder Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Termine:
22.06.2022 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
21.06.2022 00:00 Uhr
Preis:
195,00 €

Beschreibung

Ziele der gestaltenden Steuerberatung können weit gesteckt sein. Es geht oftmals nicht nur um eine Minderung der Steuerlast, die zu erreichen dem/der Steuerpflichtigen auch nach Maßgabe der BFH-Rechtsprechung grundsätzlich freisteht, sondern etwa auch um Sicherung eines Betriebs- oder Immobilienvermögens oder um die Vorbereitung von Umstrukturierungen, vorweggenommenen Erbfolgen oder Veräußerungen.

Im Seminar „Gestaltende Steuerberatung 2022“ werden neue Gestaltungsansätze aufgezeigt, welche sich aus gesetzgeberischen Maßnahmen, aber ebenso aus Judikaten der höchstrichterlichen Rechtsprechung und etwaigen dazu ergangenen Reaktionen der Finanzverwaltung ergeben. Schwerpunkte liegen in der Darstellung neuer Gestaltungsansätze für Mitunternehmerschaften und ihre Gesellschafter/innen sowie für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter/innen. Es werden darüber hinaus wichtige Gestaltungshinweise zur Erbschaftsteuer sowie zur Grunderwerbsteuer aufgezeigt. Nicht zuletzt erfährt die Eingrenzung von Gestaltungsüberlegungen durch die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs eine ausführliche Darstellung, weil sie in jüngster Zeit im Zentrum zahlreicher Entscheidungen des BFH stand.

Gliederung

I. Neues zur Bilanzpolitik

1.Teilwertansatz auf Fremdwährungsdarlehen

2. Neues zum Ansatz von Rückstellungen

3. Neues zum Investitionsabzugsbetrag

II. Neues zu Gestaltungsmissbrauch und Gesamtplan

1. Weite Reichweite des § 42 AO n.F. – Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft

2. Anwendung von § 42 Abs. 2 AO n.F. trotz spezieller Missbrauchsverhinderungsvorschrift

3. „Nachspaltungsveräußerungssperre“ – Berücksichtigung der Wertungen des Gesetzgebers

III. Neue Gestaltungsansätze für Mitunternehmer und ihre Gesellschafter/innen

1. Ausweitung des Typus „Mitunternehmer“ – Gestaltungschancen

2. Sperrfristverletzungen und Ergänzungsbilanzen

3. Veräußerung und Entnahme vor vorweggenommener Erbfolge

4. Neues zum Umfang der Sonderbetriebseinnahmen

5. Positiver Abfindungsanspruch bei negativem Wert der KG-Anteile

IV. Hinweise zur Option zur Körperschaftsteuer

V. Neue Gestaltungsansätze für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter/innen

1. Führung gesellschafterbezogener Rücklagekonten – anteilsbezogene und zeitlich disquotale Gewinnverteilung

2. Wegzug ins Ausland

3. Zuzug ins Inland

4. Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen (überhöhte Zinssätze, Nahestehende)

5. Weitere Hinweise zur Betriebsaufspaltung

VI. Gestaltungshinweise zum Erbschaftsteuerrecht

VII. Gestaltungshinweise zum Grunderwerbsteuerrecht

VIII. Fortgeltung coronabedingter Steuererleichterungen

IX. Neue Gestaltungsansätze für gemeinnützige Körperschaften

1. Beratungsfeld I: Sicherung der Gemeinnützigkeit

2. Beratungsfeld II: Gestaltungsberatung für gemeinnützige Organisationen

3. Minenfeld „politische Betätigung“ – Erleichterungen durch das BMF-Schr. v. 12.01.2022

X. Gestaltungsansätze nach den Steuergesetzgebungsplänen der neuen Bundesregierung


Teilnahme

Die Gebühr je Teilnehmer beträgt 195 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.

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