Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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08.09.2022 | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
09.09.2022 | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Zum 26. Juli 2021 haben die SV-Träger ihre Geringfügigkeits-Richtlinie überarbeitet. Auf mittlerweile 160 Seiten stellt uns die Verwaltung damit ihre Sicht dar, wie Arbeitgeber/innen in der Praxis die Minijobber/innen und kurzfristig Beschäftigten im Lohn korrekt abrechnen sollen. In diesem Webinar bekommen Sie das Wesentliche daraus für die Lohnabrechnung komprimiert mit vielen Beispielen dargestellt. Sie werden genug Gelegenheit erhalten, auch alle Ihre Fragen zu diesem Themenkomplex loszuwerden. So sparen Sie sich viel Zeit, die Sie sonst mit Eigenrecherche verbringen würden. Sie können sich so stärker auf die vielen anderen wichtigen Punkte Ihres Arbeitsalltags konzentrieren.
Gliederung
I. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der Minijobber/innen?
1. Welche Entgelte müssen berücksichtigt werden?
2. Welche Erleichterungen gibt es hinsichtlich der Entgeltprognosen?
3. Wie sieht es mit Beschäftigungen in Teilmonaten aus?
4. Wie werden Arbeitszeitkonten nach MiLoG bei Minijobs abgerechnet?
5. Wie werden Minijobs mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
6. Welche Folge hat der Verzicht auf die RV-Freiheit bzw. der Befreiungsantrag hinsichtlich der RV-Pflicht?
7. Was geschieht, wenn erst im Nachhinein weitere Beschäftigungen bekannt werden?
8. Welche Minijobs werden rentenversicherungspflichtig abgerechnet?
9. Wer kann sich von dieser RV-Pflicht befreien lassen?
II. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der kurzfristig Beschäftigten?
1. Welche Befristungsvorschriften sind zu beachten?
2. Welches Übergangsrecht war in den Jahren 2020 und 2021 relevant?
3. Wie kann die Befristung optimal gestaltet werden?
4. Wozu dienen Rahmenarbeitsverträge und wie wichtig sind sie?
5. Wie werden kurzfristige Beschäftigungen mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
6. Wann ist von Berufsmäßigkeit auszugehen?
7. Wann ist Berufsmäßigkeit überhaupt prüfungsrelevant?
III. Was geschieht, wenn die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden?
IV. Für welche/n Mitarbeiter/in sind die Pauschalbeiträge zu zahlen?
V. Wie werden Minijobber/innen und kurzfristig Beschäftigte zur SV gemeldet?
VI. Welche Entgeltunterlagen werden benötigt?
VII. Wie sieht es mit Arbeitsverträgen und Arbeitszeitnachweisen aus?
VIII. Wann darf die pauschale Lohnsteuer abgeführt werden?
IX. Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche müssen hinsichtlich der Aushilfen beachtet werden?
1. Wie werden Urlaubsansprüche bei Minijobbern und Minijobberinnen ermittelt?
2. Und was passiert bei nicht gewährten Urlaubsansprüchen?
X. Ausblick:
1. Der Mindestlohn soll zum 01.10.2022 auf 12 EUR angehoben werden – was ist bei Minijobbern und
Minijobberinnen zu beachten?
2. Die Geringfügigkeitsgrenze soll ab dem 01.10.2022 dynamisch angehoben werden – was bedeutet das für die Minijobber/innen?