Aushilfen und Minijobs 2022

Informationen:

Seminarnummer:
2022-503
Referent(en):
Jörg Romanowski
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
08.09.2022 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
09.09.2022 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
07.09.2022 12:00 Uhr
Preis:
120,00 €

Beschreibung

Zum 26. Juli 2021 haben die SV-Träger ihre Geringfügigkeits-Richtlinie überarbeitet. Auf mittlerweile 160 Seiten stellt uns die Verwaltung damit ihre Sicht dar, wie Arbeitgeber/innen in der Praxis die Minijobber/innen und kurzfristig Beschäftigten im Lohn korrekt abrechnen sollen. In diesem Webinar bekommen Sie das Wesentliche daraus für die Lohnabrechnung komprimiert mit vielen Beispielen dargestellt. Sie werden genug Gelegenheit erhalten, auch alle Ihre Fragen zu diesem Themenkomplex loszuwerden. So sparen Sie sich viel Zeit, die Sie sonst mit Eigenrecherche verbringen würden. Sie können sich so stärker auf die vielen anderen wichtigen Punkte Ihres Arbeitsalltags konzentrieren.

Gliederung

I. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der Minijobber/innen?
1. Welche Entgelte müssen berücksichtigt werden?
2. Welche Erleichterungen gibt es hinsichtlich der Entgeltprognosen?
3. Wie sieht es mit Beschäftigungen in Teilmonaten aus?
4. Wie werden Arbeitszeitkonten nach MiLoG bei Minijobs abgerechnet?
5. Wie werden Minijobs mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
6. Welche Folge hat der Verzicht auf die RV-Freiheit bzw. der Befreiungsantrag hinsichtlich der RV-Pflicht?
7. Was geschieht, wenn erst im Nachhinein weitere Beschäftigungen bekannt werden?
8. Welche Minijobs werden rentenversicherungspflichtig abgerechnet?
9. Wer kann sich von dieser RV-Pflicht befreien lassen?

II. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der kurzfristig Beschäftigten?
1. Welche Befristungsvorschriften sind zu beachten?
2. Welches Übergangsrecht war in den Jahren 2020 und 2021 relevant?
3. Wie kann die Befristung optimal gestaltet werden?
4. Wozu dienen Rahmenarbeitsverträge und wie wichtig sind sie?
5. Wie werden kurzfristige Beschäftigungen mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
6. Wann ist von Berufsmäßigkeit auszugehen?
7. Wann ist Berufsmäßigkeit überhaupt prüfungsrelevant?

III. Was geschieht, wenn die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden?

IV. Für welche/n Mitarbeiter/in sind die Pauschalbeiträge zu zahlen?

V. Wie werden Minijobber/innen und kurzfristig Beschäftigte zur SV gemeldet?

VI. Welche Entgeltunterlagen werden benötigt?

VII. Wie sieht es mit Arbeitsverträgen und Arbeitszeitnachweisen aus?

VIII. Wann darf die pauschale Lohnsteuer abgeführt werden?

IX. Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche müssen hinsichtlich der Aushilfen beachtet werden?
1. Wie werden Urlaubsansprüche bei Minijobbern und Minijobberinnen ermittelt?
2. Und was passiert bei nicht gewährten Urlaubsansprüchen?

X. Ausblick:
1. Der Mindestlohn soll zum 01.10.2022 auf 12 EUR angehoben werden – was ist bei Minijobbern und
Minijobberinnen zu beachten?
2. Die Geringfügigkeitsgrenze soll ab dem 01.10.2022 dynamisch angehoben werden – was bedeutet das für die Minijobber/innen?

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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