Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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30.05.2022 | 09:00 Uhr – 10:30 Uhr |
Die Grundsteuerreform betrifft jeden entweder als Eigentümer/in eines Grundstücks oder als Mieter/in. Die neue Hauptfeststellung findet schon auf den 01. Januar 2022 statt. Hierfür müssen die Eigentümer/innen eine elektronische Feststellungserklärung abgeben.
Niedersachsen hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und setzt im Bereich des Grundvermögens das sog. Flächen-Lage-Modell um. In diesem Webinar werden die rechtlichen Grundlagen des Flächen-Lage-Modells dargestellt. Dabei wird auch auf die damit zusammenhängenden Erklärungspflichten und Erklärungsvordrucke eingegangen.
I. Ausgangslage
1. Urteil des BVerfG vom 10.04.2018
a. Kernaussagen
b. Entscheidungsgründe
2. Länderöffnungsklausel
II. Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)
1. Steuergegenstand
2. Ermittlung des Grundsteuermessbetrags
2.1 Äquivalenzbetrag Grund und Boden
a. Maßgebliche Flächen
b. Äquivalenzzahl
c. Lage-Faktor
d. Grundsteuermesszahlen
2.2 Äquivalenzbetrag Wohnflächen
a. Maßgebliche Flächen
b. Äquivalenzzahl
c. Lage-Faktor
d. Grundsteuermesszahlen
2.3 Äquivalenzbetrag Nutzflächen
a. Maßgebliche Flächen
b. Äquivalenzzahl
c. Lage-Faktor
d. Grundsteuermesszahlen
2.4 Abrundung
3. Feststellungs- und Veranlagungsverfahren
a. Verfahrensvorschriften
b. Erklärungs- und Anzeigepflichten
c. Vordrucke
4. Sonderregelungen hinsichtlich des Hebesatzes
5. Erlass der Grundsteuer
6. Anwendung von Bundesrecht
III. Beispiele