Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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11.02.2022 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr |
Am 6. Januar 2022 wurden die FAQs zur Überbrückungshilfe IV veröffentlicht und mit diesen unter anderem die Fördermöglichkeit von baren Geschäftskosten ausgeschlossen. Gleichzeitig können in der Überbrückungshilfe IV erstmalig Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen gefördert werden, die insbesondere im Zusammenspiel mit dem Verbot der Doppelförderung von Kosten problematisch sein dürften und die daher im Webinar dargestellt werden. Neben den weiteren Fördermöglichkeiten des Eigenkapitalzuschusses und der Branchenregelungen, behandelt das Webinar zudem auch die, mit Stand 14. Januar 2022 bekanntgegebenen FAQs zur Neustarthilfe 2022, und gibt zudem Hinweise zu ausgewählten und aktuellen Themen der übrigen Hilfsprogramme.
Das Seminar gibt den Teilnehmer/-innen damit die Möglichkeit sich auf den aktuellen Stand auf dem Gebiet der Überbrückungshilfe- und Neustarthilfeprogramme zu bringen und sich vollumfänglich über sämtliche Änderungen zu informieren.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 werden für das Webinar vorausgesetzt. Das Webinar stellt eine Ergänzung zum bereits im Januar 2022 abgehaltenen Webinar zur Überbrückungshilfe IV dar. Die Seminarinhalte können sich daher teilweise überschneiden.
Inhaltsübersicht:
I. Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe plus
1. Sach- und Personalkosten, sowie Barzahlungen in der Überbrückungshilfe IV
2. Ermittlung der Umsatzrückgänge zum neuen Eigenkapitalzuschuss
3. Die Branchenregelungen in der Überbrückungshilfe IV
4. Beachtenswerte Änderungen in Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022
II. Aktuelle Neuerungen und ausgewählte Hinweise
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe III plus und der Neustarthilfe plus werden für das Seminar vorausgesetzt.
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise:
1. Zwei Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Eine E-Mail mit Download-Link wird 1 bis 2 Tage nach dem stattgefundenen Webinar an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.
Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:
Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.