Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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25.08.2022 | 11:00 Uhr – 11:45 Uhr |
Weil die Einspeisevergütungen für Solarstrom stetig sinken, entsteht bei kleinen Photovoltaikanlagen über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren hinweg eventuell ein Totalverlust oder nur ein sehr geringer Totalgewinn.
Die Finanzbehörden forderten deshalb in den vergangenen Jahren stets den Nachweis einer positiven Totalgewinnprognose. Konnte der/die Anlagenbetreiber/in diesen Nachweis nicht erbringen, unterstellte das Finanzamt mangelnde Gewinnerzielungsabsicht und erkannte die Anfangsverluste häufig steuerlich nicht an.Damit die aufwändigen und streitanfälligen Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht erst gar nicht durch die Steuerbürger/innenbzw. deren Steuerberater/innen erstellt werden müssen, und auch keine Überprüfung der Ergebnisse durch die Finanzverwaltung erfolgen müssen, ist die Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen durch das Bundesfinanzministerium eingeführt worden.
Das Webinar dient dazu, Steuerberater/innen und deren Mitarbeiter/innen die notwendigen Kenntnisse und Informationen rund um die Anwendung der Vereinfachungsregelung von der Antragstellung bis zu Auswirkungen darzustellen, sodass eine beratungssichere Anwendung schnell und unkompliziert möglich wird.
Themenübersicht:
I. Definition Vereinfachungsregelung
II. Voraussetzungen für das Wahlrecht
1. Kleine Photovoltaikanlagen installierte Leistung
2. Leistungsgrenze (antragsteller- /betriebsbezogen) ausgeförderte Anlagen
III. Antragstellung
1. Form des Antrages
2. Antragsfristen
IV. Folgen des Antrages
1. Grundsatz (mit Berichtigungsmöglichkeiten)
2. Bei gesonderten (und einheitlichen) Feststellungen
3. Änderung der Verhältnisse
4. Fehlende Beantragung
5. Ablehnung des Antrages
6. Anwendung Steuerermäßigung § 35a EStG
V. Umsatzsteuer und Vereinfachungsregelung
VI. Gewerbesteuerliche Folgen der Vereinfachungsregelung