Energiekostendämpfungsprogramm – Vorsicht wegen extrem kurzer Antragsfrist zum 31.08.2022

Informationen:

Seminarnummer:
2022-646
Referent(en):
Stefan Dickmann
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
22.08.2022 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Anmeldeschluss:
19.08.2022 12:00 Uhr
Preis:
69,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung


Noch in der Sommerpause hat die Bundesregierung ihr Versprechen umgesetzt, Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig und aufgrund des Ukrainekonflikts besonders von steigenden Energiekosten betroffen sind, einen Zuschuss zu deren Energiekosten zu ermöglichen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm, sowie der befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen vom 24. März 2022). Nicht nur, dass Kanzleien sich damit erneut mit dem EU-Beihilfenrecht und zudem mit einem kurzfristig aufgesetzten Zuschussprogramm konfrontiert sehen, sondern auch die extrem kurze Antragsfrist bis zum 31. August 2022 machen es notwendig sich kurzfristig mit dem Programm vertraut zu machen. Das Seminar geht daher auf die für die Praxis relevanten Themen des Programms ein und erläutert die Details zur Antragstellung, die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der zu erwartenden Zuschüsse und bereitet den Berufstand damit optimal auf die Herausforderungen dieses Programms vor.


Themenübersicht
:

I. Grundlagen des Energiekostendämpfungsprogramms

1. Antragsvoraussetzungen

2. Förderhöhe

3. Bewilligungsverfahre


II. Das Antragsportal

III. Vorgaben des Beihilfenrechts

  1. Der EU-Krisenrahmen

  2. Konsequenzen durch gewährte Überbrückungshilfe



Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

« zurück zur Übersicht