Elektromobilität aus steuerrechtlicher Sicht

Informationen:

Seminarnummer:
2022-657
Referent(en):
Adrian Iwan
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
30.11.2022 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Anmeldeschluss:
29.11.2022 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Die Elektromobilität hat in der Praxis eine große Bedeutung bekommen. Dieses Webinar setzt sich mit der aktuellen Rechtslage und den einschlägigen Verwaltungsanweisungen auseinander. Erläutert wird die Behandlung der Elektro- sowie der Hybridelektrofahrzeuge, die steuerfreie Erstattung von Stromkosten an Arbeitnehmer:innen, die Überlassung vonLadeinfrastruktur, die Übereignung von Ladeinfrastruktur und die Behandlung von Fahrrädern und der E-Bikes. Außerdem werden die bei gleichem Sachverhalt teilweise unterschiedlichen Sichtweisen der Ertrag- und der Umsatzsteuer näher erläutert, sowie die Behandlung bei Unternehmern:innen behandelt. Konkrete Handlungsempfehlungen werden gegeben.

Themenübersicht:

I.  Begriff Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
II. Elektro- und Hybridelektrofahrzeugbesteuerung Arbeitnehmer:innen aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht
III. Elektro- und Hybridelektrofahrzeugbesteuerung Unternehmer:innen aus ertrags- und umsatzsteuerlicher Sicht
IV. E-Bike-Überlassung an Arbeitnehmer:innen
V.  E-Bike-Überlassung an Unternehmer:innen
VI. Ladeinfrastruktur und Strombezug Arbeitnehmer:innen
VII. Übereignung von E-Bikes
VIII. Ladeinfrastruktur und Strombezug Unternehmer:innen
IX. Befreiung von Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto


Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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