Minijobs seit Oktober 2022

Informationen:

Seminarnummer:
2022-659
Referent(en):
Jörg Romanowski
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
14.12.2022 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
Anmeldeschluss:
13.12.2022 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €

Beschreibung

 

165! Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie, um der Praxis die Sicht der Verwaltung zur geringfügigen Beschäftigung darzustellen. Wieviel Zeit können Sie investieren, um all das durchzuarbeiten? 

In diesem Seminar bekommen Sie das Wesentliche daraus zur rechtssicheren Abrechnung von Minijobber:innen im Lohn komprimiert und praxisnah mit vielen Beispielen dargestellt. In nur 2,5 Stunden bekommen Sie genau das, was Sie auch wirklich in der täglichen Praxis brauchen. 

So sparen Sie viel Zeit für eigene Recherchen und können sich sicher sein, Ihre Minijobber:innen auch rechtssicher abrechnen zu können. Sie bekommen Gelegenheit, alle Ihre Fragen zum Thema Minijob zu stellen.Das erspart Ihnen letztlich auch viel Ärger bei künftigen Betriebsprüfungen der DRV. 


Themenübersicht:


I. Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?

II. Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?

III. Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfänger:innen und Stundenlöhner:innen ;
     Was muss alles in den 6.240 € bereits enthalten sein?

IV. Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten

V. Minijobber:innen und Arbeitszeitkonten - Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten

VI. Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?

VII. Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc)        der Minijob positiv gestaltet werden?

VIII. Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen

IX. RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?

X. Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?

XI. Übergangsrecht ab Oktober 2022: Was passiert mit den Mitarbeiter:innen, die bis September 2022 sv-pflichtig mit 500 € im Monat waren, ab Oktober 2022?

XII. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?

  1. Wann sind Überschreitungen oberhalb von 6.240 € zulässig?
  2. Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?

XV. Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen
  1. Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den/die Arbeitgeber:innen? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer:innen schützen?
  2. Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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