Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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14.12.2022 | 09:00 Uhr – 11:30 Uhr |
165! Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie, um der Praxis die Sicht der Verwaltung zur geringfügigen Beschäftigung darzustellen. Wieviel Zeit können Sie investieren, um all das durchzuarbeiten?
In diesem Seminar bekommen Sie das Wesentliche daraus zur rechtssicheren Abrechnung von Minijobber:innen im Lohn komprimiert und praxisnah mit vielen Beispielen dargestellt. In nur 2,5 Stunden bekommen Sie genau das, was Sie auch wirklich in der täglichen Praxis brauchen.
So sparen Sie viel Zeit für eigene Recherchen und können sich sicher sein, Ihre Minijobber:innen auch rechtssicher abrechnen zu können. Sie bekommen Gelegenheit, alle Ihre Fragen zum Thema Minijob zu stellen.Das erspart Ihnen letztlich auch viel Ärger bei künftigen Betriebsprüfungen der DRV.
Themenübersicht:
I. Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?
II. Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?
III. Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfänger:innen und Stundenlöhner:innen ;
Was muss alles in den 6.240 bereits enthalten sein?
IV. Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten
V. Minijobber:innen und Arbeitszeitkonten - Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
VI. Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?
VII. Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc) der Minijob positiv gestaltet werden?
VIII. Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen
IX. RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?
X. Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?
XI. Übergangsrecht ab Oktober 2022: Was passiert mit den Mitarbeiter:innen, die bis September 2022 sv-pflichtig mit 500 im Monat waren, ab Oktober 2022?
XII. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?