Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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15.06.2023 | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Den zivilrechtlichen Begriff des Gesellschafters/der Gesellschafterin einer Personengesellschaft und den steuerrecht-lichen Begriff des Mitunternehmers/der Mitunternehmerin rechtssystematisch sauber zu unterscheiden, ist die Grundvoraussetzung, um die teilweise komplizierte Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Gesellschafter/innen der Personengesellschaften beherrschen zu können.
Während zwischen einer Personengesellschaft und den Gesellschaftern/Gesellschafterinnen anders als bei einem Einzelunternehmen Rechtsbeziehungen möglich sind, die den handelsrechtlichen Gewinnanteil beeinflussen, will das Steuerrecht mit dem Institut der Mitunternehmerschaft eine Gleichbehandlung von Gesellschaftern/Gesellschafterinnen einer Personengesellschaft und Einzelunternehmern/Einzelunternehmerinnen bei der Ermittlung gewerblicher Einkünfte bewirken.
Das Thema wird anhand zahlreicher Beispiele anschaulich dargestellt.
Themenübersicht
I. Mitunternehmerschaft
1. Grundsätze zu § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
2. Begriff Mitunternehmer/in
3. Begriff Personengesellschaften
4. Einzelne Arten
5. Partielle gewerbliche Tätigkeit
6. Innengesellschaften Unterbeteiligungen
7. Gewerblich geprägte Personengesellschaften
8. Additive Gewinnermittlung
II. Leistungsbeziehungen
1. Personengesellschaften und Mitunternehmer/in
2. Grundsätze zur Übertragung von Wirtschaftsgütern
3. Vergütungen für Darlehen
4. Sondervergütungen für Tätigkeiten, Darlehensgewährung und Nutzungsüberlassung, Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben
III. Sonderbilanzen
IV. Ergänzungsbilanzen (Mitunternehmerwechsel)
V. Grundsätze zu § 15a EStG (Verluste aus beschränkter Haftung)
VI. Exkurs: GmbH & Co. KG
1. Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen
2. Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer/in
3. Gewinnermittlung, Gewinnverteilung
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.