Aushilfen und Minijobs 2023

Informationen:

Seminarnummer:
2023-039
Referent(en):
Jörg Romanowski
Ort/Anschrift:
Gesellschaftshaus Ohrweger Krug, Querensteder Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn
Kategorien:
Seminare, Mitarbeiterseminar
Termine:
26.09.2023 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Anmeldeschluss:
25.09.2023 12:00 Uhr
Preis:
210,00 €

Beschreibung

Ungefähr jede sechste Lohnabrechnung ist eine geringfügige Beschäftigung. Und seit dem 1.10.2022 hat der Gesetzgeber die Regeln zur Geringfügigkeit neu aufgestellt. Bereits zum 16.8.2022 haben die SV-Träger ihre Geringfügigkeits-Richtlinie überarbeitet. Auf mittlerweile 165 Seiten stellt uns die Verwaltung damit ihre Sicht dar, wie Arbeitgeber/innen in der Praxis die Minijobber/innen und kurzfristig Beschäftigten im Lohn korrekt abrechnen sollen. Kurz: Es gibt beinah endlos Stolperfallen, – die es zu kennen und zu vermeiden gilt!

In diesem Seminar bekommen Sie das Wesentliche für die Lohnabrechnung komprimiert mit vielen Beispielen dargestellt. Sie werden genug Gelegenheit dabei haben, auch all´ Ihre Fragen zu diesem Themenkomplex loszuwerden. So sparen Sie sich viel Zeit, die Sie sonst mit Eigenrecherche verbringen würden. Sie können sich so stärker auf die vielen anderen wichtigen Punkte Ihres Arbeitsalltags konzentrieren.

Seminarübersicht

I. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der Minijobber?
1. Welche Entgelte müssen berücksichtigt werden?
2. Welche Erleichterungen gibt es hinsichtlich der Entgeltprognosen?
3. Wie kann mit steuer- und beitragsfreiem Arbeitslohn gestaltet werden?
4. Wie sieht es mit Beschäftigungen in Teilmonaten aus?
5. Was ist bei schwankenden Arbeitsentgelten zu beachten?
6. Wie werden Arbeitszeitkonten nach MiLoG bei Minijobbern abgerechnet?
7. Wie werden Minijobs mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
8. Welche Folge hat der Verzicht auf die RV-Freiheit bzw. der Befreiungsantrag hinsichtlich der RV-Pflicht?
9. Was geschieht, wenn erst im Nachhinein weitere Beschäftigungen bekannt werden?
10. Welche Minijobs werden rentenversicherungspflichtig abgerechnet?
11. Wer kann sich von dieser RV-Pflicht befreien lassen?

II. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der kurzfristig Beschäftigten?
1. Welche Befristungsvorschriften sind zu beachten?
2. Welches Übergangsrecht war in den Jahren 2020 und 2021 relevant?
3. Wie kann die Befristung optimal gestaltet werden?
4. Wozu dienen Rahmenarbeitsverträge, und wie wichtig sind sie?
5. Wie werden kurzfristige Beschäftigungen mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
6. Wann ist von Berufsmäßigkeit auszugehen?
7. Wann ist Berufsmäßigkeit überhaupt prüfungsrelevant?

III. Was geschieht, wenn die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden?
1. Was galt hier bis zum September 2022?
2. Und was ist hier neu seit Oktober 2022?

IV. Für welche/n Mitarbeiter/in sind die Pauschalbeiträge zu zahlen?

V. Wie werden Minijobber/innen und kurzfristig Beschäftigte zur SV gemeldet?

VI. Welche Entgeltunterlagen werden benötigt?
1. Wie sieht es mit Arbeitsverträgen und Arbeitszeitnachweisen aus?
2. Müssen diese Unterlagen bereits in elektronischer Form geliefert werden?

VII. Wann darf die pauschale Lohnsteuer abgeführt werden?

VIII. Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche müssen hinsichtlich der Aushilfen beachtet werden?
1. Wie werden Urlaubsansprüche bei Minijobbern und -jobberinnen ermittelt?
2. Und was passiert bei nicht gewährten Urlaubsansprüchen?

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.

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