Update: Betriebsprüfung der DRV

Informationen:

Seminarnummer:
2023-057
Referent(en):
Jörg Romanowski
Ort/Anschrift:
Haus der Steuerberater, Zum Domfelsen 4, 39104 Magdeburg
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Seminare, Mitarbeiterseminar
Termine:
21.06.2023 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Anmeldeschluss:
20.06.2023 12:00 Uhr
Preis:
210,00 €

Beschreibung

Spätestens alle vier Jahre werden die Arbeitgeber/innen von der DRV geprüft – ausnahmslos. Um als Arbeitgeber/in durch diese Betriebsprüfungen möglichst ohne Beanstandungen durchzukommen, müssen solche Prüfungen optimal vorbereitet werden. Arbeitgeber/innen müssen die rechtlichen und praktischen Aspekte rund um die Betriebsprüfung der DRV kennen (z.B. was dürfen die Prüfer/innen und wie weit müssen Arbeitgeber/innen mitwirken?). Wer Betriebsprüfungen betreut, muss genaue Kenntnisse haben über die Rechte und Pflichten der Betriebsprüfer/innen – aber auch der Arbeitgeber/innen selbst. Es ist enorm wichtig zu wissen, welche Unterlagen tatsächlich vorgelegt werden müssen – und welche eben gerade nicht (mehr). Mit all diesen Fragen beschäftigen wir uns im ersten Teil des Seminars. Im zweiten Teil werden dann konkrete Prüfungsschwerpunkte in den Fokus gerückt.

Themenübersicht

I. Betriebsprüfung durch die DRV
1. Allgemeines zur Prüfung bei den Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen
a) Wer und was wird wann und von wem geprüft?
b) Ausnahmen bei ad-hoc-Prüfungen (Insolvenzen etc.)
2. Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
a) Zugriffsrechte, Unterlagen, Auswertungen
b) Pflicht und Befreiungsmöglichkeit
3. Umfang der Betriebsprüfung
a) Stichprobenprüfung
b) Finanzbuchhaltungsunterlagen
c) Neue Erkenntnisse der DRV nach Abschluss der Betriebsprüfung – Doppelprüfungen für geprüfte Zeiträume möglich?
4. Grundsätze für die Betriebsprüfung
5. Entgeltunterlagen
a) Frage: Originalunterlagen oder elektronisch archiviert?
b) Arbeitsverträge? – Was sagt das NachwG dazu?
c) Arbeitszeitnachweise nach MiLoG und AEntG
d) Ausnahmen und Besonderheiten bei den Arbeitszeitnachweisen nach MiLoAufzV und MiLoDokV
e) Probleme in der Betriebsprüfung trotz rechtlicher Aufzeichnungserleichterungen insb. bei Minijobbern/Minijobberinnen und Familienangehörigen
6. Pflichten der Arbeitgeber/innen
a) Vorlage von Berichten zur LSt-Außenprüfung
b) Mindestanforderungen an die Führung und Aufbewahrung von Lohnunterlagen
c) Konsequenzen bei Nichteinhaltung
7. Verjährung
8. Säumniszuschlag
9. Beitragstragung – Arbeitgeber/innen oder Arbeitnehmer/innen oder nur der/die Arbeitgeber/in nach der Betriebsprüfung?
10. Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer/innen
11. Betriebsprüfungen des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeit
12. Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe
13. Nach der Betriebsprüfung

II. Häufig anzutreffende Prüfungsfeststellungen
1. KV-Frei oder KV-Pflicht? Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
a) Feststellung des regelmäßigen Entgeltes
b) Allgemeine oder besondere JAEG
c) Beginn der KV-Freiheit beim Überschreiten der JAEG
d) Ende der KV-Freiheit beim Unterschreiten der JAEG
e) Befreiungsmöglichkeiten
2. Beitragsrechtliche Auswertung von LSt-Haftungsbescheiden
a) Allgemein: fehlende sozialversicherungsrechtliche Auswertung
b) Speziell: Übernahme der individuellen LSt durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin
3. Phantomlohn durch das MiLoG – aktuelle Tendenzen
4. Phantomlohn in der Lohnfortzahlung
a) Gesetzliche Lohnfortzahlungsansprüche nach EFZG und BUrlG
b) Phantomlohn bei Nichtzahlung der SFN-Zuschläge in der Lohnfortzahlung
c) Was passiert beim Überschreiten der 450 €-Grenze mit dem Minijob?
5. Beitragsrechtliche Zuordnung von Einmalzahlungen
a) Grundsätze bei der Zuordnung und Märzklausel
b) Gestaltungsmöglichkeiten bei Vergütungsboni oder Weihnachtsgeld

III. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse
1. Schüler/innen
2. Studenten/Studentinnen und das Werkstudentenprivileg
3. Praktikanten/Praktikantinnen
4. Diplomanden, Bachelor- oder Master-Abschlussarbeit und Doktoranden im Unternehmen
(Beschäftigung gegen Entgelt mit Mindestlohnansprüchen oder nicht?)

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.


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