EÜR und Buchführung von Bargeldbetrieben finanzamtssicher erstellen – Wie verhindere ich Schätzungen und Bußgelder durch eine ordnungsgemäße Kassenführung?

Informationen:

Seminarnummer:
2023-061
Referent(en):
Christian Kläne
Ort/Anschrift:
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Seminare, Mitarbeiterseminar
Termine:
19.06.2023 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
16.06.2023 12:00 Uhr
Preis:
210,00 €

Beschreibung

Seit einige Jahren führen die Finanzämter immer mehr unangekündigte Kassenprüfungen durch. Selbstständigen mit viel Bargeschäft drohen aufgrund der Verschärfung des Verwaltungsvollzugs existenzgefährdende Schätzungen. Die Betriebsprüfer/innen entdecken zunehmend Fehler in der Kassenbuchführung, auf die früher weniger geachtet wurde. Mängel in der Kassenbuchführung werden hart geahndet, spezialisierte Betriebsprüfer/innen werten Registrierkassen und EDV-Systeme aus. Seit eine Übergangsregelung für sogenannte Altkassen Ende 2016 ausgelaufen ist, spielen sogenannte Z-Bons keine große Rolle mehr. Seit 2020 gelten noch einmal schärfere Regeln (Belegerteilungspflicht, TSE-Pflicht). Anfang 2023 ist die letzte Übergangsfrist für nicht TSE-fähige Kassensysteme ausgelaufen. Neue Bußgeldvorschriften werden verstärkt angewandt. Parallel gerät auch die sogenannte offene Ladenkasse immer stärker in den Fokus der Prüfer/innen.

Insgesamt ist die Unsicherheit, wann und vor allem wie eine Kasse zu führen ist, gewachsen.

Anhand praxisorientierter Beispiele aus unterschiedlichen Branchen wird im Seminar aufgezeigt, welche typischen Fehler durch praxisgerechte Lösungen vermieden werden können.

Praxisfall 1: Autohandel, Einzelaufzeichnungspflicht, Registrierkassenpflicht, Kassenführung ohne elektronische Unterstützung (offene Ladenkasse), Kassenbuch, Kassensturzfähigkeit, Zeitgerechtheit, Kassennachschau

Praxisfall 2: Apotheke, Warenwirtschaftssystem mit Kassenmodul und Scannerkassen, Einzelaufzeichnungspflicht und Datenzugriff, TSE-Pflicht, Excel-Kassenbuch, Kassennachschau

Praxisfall 3: Restaurant, Kassenführung mit Registrierkasse und Mobilgeräten, TSE-Pflicht, Einzelaufzeichnungspflicht, Aufzeichnung bargeldloser Zahlungen im Kassenbuch, Trinkgeld

Praxisfall 4: Friseur, Kassenführung mit PC-Kasse oder offener Ladenkasse, TSE-Pflicht, Einzelaufzeichnungspflicht, Terminbuch, Kundenkartei, Strichlisten

Praxisfall 5: Imbiss, Einnahmeüberschussrechner, offene Ladenkasse, Kassenbericht

Praxisfall 6: Bäckerei mit Cafe, Altkassen, Bonerteilungspflicht; Trennung der Entgelte

Praxisfall 7: Eisdiele, Kassenführung mit elektronischer Registrierkasse und offener Ladenkasse (Mischfall)

Praxisfall 8: Groß-und Einzelhandel, PC-Kasse, Registrierkasse, Cloud-Kasse, TSE-Pflicht, Warengruppen, Kassendifferenzen

Praxisfall 9: Taxibetrieb, Einzelaufzeichnungspflicht, Haupt- und Nebenkassen, Taxameter

Praxisfall 10: Handwerksbetrieb, nur gelegentliches Bargeschäft, Auslagenersatzkasse, Unterschied EÜR und Bilanz

Praxisfall 11: Physiotherapeut und Kosmetik, handschriftliche Aufzeichnungen, gelegentliche Barzahlung

Praxisfall 12: Arztpraxis, Bargeldeinnahmen in der Arztpraxis, IGEL-Leistungen, Aufzeichnungspflichten und EÜR, PC-System, Datenzugriff und Datenschutz

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.

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