Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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22.06.2023 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Seit einige Jahren führen die Finanzämter immer mehr unangekündigte Kassenprüfungen durch. Selbstständigen mit viel Bargeschäft drohen aufgrund der Verschärfung des Verwaltungsvollzugs existenzgefährdende Schätzungen. Die Betriebsprüfer/innen entdecken zunehmend Fehler in der Kassenbuchführung, auf die früher weniger geachtet wurde. Mängel in der Kassenbuchführung werden hart geahndet, spezialisierte Betriebsprüfer/innen werten Registrierkassen und EDV-Systeme aus. Seit eine Übergangsregelung für sogenannte Altkassen Ende 2016 ausgelaufen ist, spielen sogenannte Z-Bons keine große Rolle mehr. Seit 2020 gelten noch einmal schärfere Regeln (Belegerteilungspflicht, TSE-Pflicht). Anfang 2023 ist die letzte Übergangsfrist für nicht TSE-fähige Kassensysteme ausgelaufen. Neue Bußgeldvorschriften werden verstärkt angewandt. Parallel gerät auch die sogenannte offene Ladenkasse immer stärker in den Fokus der Prüfer/innen.
Insgesamt ist die Unsicherheit, wann und vor allem wie eine Kasse zu führen ist, gewachsen.
Anhand praxisorientierter Beispiele aus unterschiedlichen Branchen wird im Seminar aufgezeigt, welche typischen Fehler durch praxisgerechte Lösungen vermieden werden können.
Praxisfall 1: Autohandel, Einzelaufzeichnungspflicht, Registrierkassenpflicht, Kassenführung ohne elektronische Unterstützung (offene Ladenkasse), Kassenbuch, Kassensturzfähigkeit, Zeitgerechtheit, Kassennachschau
Praxisfall 2: Apotheke, Warenwirtschaftssystem mit Kassenmodul und Scannerkassen, Einzelaufzeichnungspflicht und Datenzugriff, TSE-Pflicht, Excel-Kassenbuch, Kassennachschau
Praxisfall 3: Restaurant, Kassenführung mit Registrierkasse und Mobilgeräten, TSE-Pflicht, Einzelaufzeichnungspflicht, Aufzeichnung bargeldloser Zahlungen im Kassenbuch, Trinkgeld
Praxisfall 4: Friseur, Kassenführung mit PC-Kasse oder offener Ladenkasse, TSE-Pflicht, Einzelaufzeichnungspflicht, Terminbuch, Kundenkartei, Strichlisten
Praxisfall 5: Imbiss, Einnahmeüberschussrechner, offene Ladenkasse, Kassenbericht
Praxisfall 6: Bäckerei mit Cafe, Altkassen, Bonerteilungspflicht; Trennung der Entgelte
Praxisfall 7: Eisdiele, Kassenführung mit elektronischer Registrierkasse und offener Ladenkasse (Mischfall)
Praxisfall 8: Groß-und Einzelhandel, PC-Kasse, Registrierkasse, Cloud-Kasse, TSE-Pflicht, Warengruppen, Kassendifferenzen
Praxisfall 9: Taxibetrieb, Einzelaufzeichnungspflicht, Haupt- und Nebenkassen, Taxameter
Praxisfall 10: Handwerksbetrieb, nur gelegentliches Bargeschäft, Auslagenersatzkasse, Unterschied EÜR und Bilanz
Praxisfall 11: Physiotherapeut und Kosmetik, handschriftliche Aufzeichnungen, gelegentliche Barzahlung
Praxisfall 12: Arztpraxis, Bargeldeinnahmen in der Arztpraxis, IGEL-Leistungen, Aufzeichnungspflichten und EÜR, PC-System, Datenzugriff und Datenschutz
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.