Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
Zeppelinstraße 8
30175 Hannover
Telefon: 0511 / 307 62 – 0
E-Mail: info@steuerberater-verband.de
04.12.2023 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Das erstmals in der Schlechtwetterperiode 2006/2007 eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist ein erfolgreiches Instrument der gesetzlichen Winterbauförderung. Die Lohnersatzleistung hat das Ziel, die ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe zu fördern. Es handelt sich um eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes, das von Betrieben des Baugewerbes bevorzugt in Anspruch genommen wird, um etwaigen Entlassungen in der Winterzeit vorzubeugen. Man sollte daher bei Lohnabrechnungen für Bauunternehmen über die Voraussetzungen und Möglichkeiten des Saison-KUG sowie der ergänzenden Leistungen (Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld) informiert sein.
I.Das Saison-KUG
I.1.Abgrenzung Saison-KUG zum klassischen KUG
I.2.Ziele des Saison-KUG und der ergänzenden Leistungen
I.3.Eckpunkte der gesetzlichen Regelungen
I.4.Finanzierung des Saison-KUG
I.5.Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer
I.6.Saison-KUG im gekündigten Arbeitsverhältnis
I.7.Einführung von Saison-KUG im Betrieb
I.8.Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit
I.9.Höhe und Berechnung des Saison-KUG
I.10.Berücksichtigung von Urlaub beim Saison-KUG
I.11.Erkrankung während der Schlechtwetterzeit
I.12.Geschützte Arbeitszeitguthaben
I.13.Förderschädliche Lohnauszahlungen von Arbeitszeitguthaben
I.14.Sozialversicherung beim Bezug von Saison-KUG
II.Gegenstand von Soll-/Ist-Entgelt
II.1.Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen bei Berechnung des Saison-KUG
II.2.Berücksichtigung tariflicher Zusatzrenten
II.3.Berücksichtigung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld
II.4.Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs
II.5.Berücksichtigung des 13. Bruttomonatseinkommens
II.6.Berücksichtigung nicht gezahlter Entgeltbestandteile
III.Ergänzende Leistungen
III.1.Zuschuss-Wintergeld (ZWG)
III.2.Mehraufwands-Wintergeld (MWG)
IV.Umlage und Verfahren
IV.1.Anzeige des Arbeitsausfalls
IV.2.Ausschlussfristen
IV.3.Winterbeschäftigungs-Umlage
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 125 Euro und beinhaltet die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung.