Internationales Steuerrecht - Basiswissen für Praktiker/innen

Informationen:

Seminarnummer:
2023-202
Referent(en):
Prof. Dr. Markus Peter
Ort/Anschrift:
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Geeignet für Fachberater:
Fachberater für Internationales Steuerrecht - 6,0 Std.
Termine:
07.12.2023 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
06.12.2023 12:00 Uhr
Preis:
220,00 €

Abgesagt

Beschreibung

Hinweis: Diese Veranstaltung wird in Hannover als Hybrid-Seminar angeboten. Bitte beachten Sie hierzu die gesonderte Ankündigung auf unserer Webseite! 

Grenzüberschreitende Steuersachverhalte gehören immer mehr zum täglichen Geschäft der Steuerberaterin/des
Steuerberaters. Die deutsche Finanzverwaltung schaut zunehmend kritischer auf internationale Besteuerungssachverhalte. Für Sie als Berufspraktiker/in ist es daher unerlässlich, Ihr Wissen in diesem Bereich auszubauen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden und eine steueroptimale Planung zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt Ihnen hierzu alle grundlegenden Aspekte des internationalen Steuerrechts in intensiver Weise, und Sie erhalten wertvolle Praxishinweise von unserem erfahrenen Referenten.

Seminarinhalte 

I.Steuerpflicht

I.1.Unbeschränkte Steuerpflicht
I.1.a)Grundtatbestand gem. § 1 EStG i.V.m. §§ 8 und 9 AO
I.1.b)Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
I.2.Beschränkte Steuerpflicht
I.2.a)Tatbestand des § 49 EStG
I.2.b)Sonderregelungen für beschränkt Steuerpflichtige gem. § 50 EStG
I.2.c)Steuerabzug gem. § 50a EStG
I.2.d)Praxishinweise zu § 50c EStG
I.2.e)Erweitert beschränkte Steuerpflicht

II.Vermeidung der Doppelbesteuerung

II.1.Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
II.2.Vermeidung der Doppelbesteuerung nach deutschem Steuerrecht
II.2.a)Systematik
II.2.b)Einzelheiten von §§ 34c, 34d EStG
II.3.Vermeidung durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
II.3.a)Grundlagen der DBA und des OECD-MA
II.3.b)Ansässigkeit i.S.d. DBA
II.3.c)Zurechnungsnormen im OECD-MA
II.3.d)Vermeidung der Doppelbesteuerung gem. Art. 23 OECD-MA anhand von Fallbeispielen
II.3.e)Was ändert sich wann durch das so genannte Multilaterale Instrument (MLI)?

III.Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Auslandsinvestitionen

III.1.Steuerliche Behandlung von Direktgeschäften
III.2.Repräsentanz oder Betriebsstätte? – Vorteile, Nachteile, Voraussetzungen, Abgrenzung
III.3.Gründung einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft / Personengesellschaft

IV.Besteuerung ausländischer Betriebsstätten

IV.1.Betriebsstättenbesteuerung und Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses (AOA)
IV.2.Was sind sog. „dealings“?
IV.3.Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten gem. § 1 Abs. 5 AStG

V.Besteuerung ausländischer Tochterkapitalgesellschaften

V.1.Wie werden Dividenden besteuert?
V.2.Wie werden Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert?
V.3.Wie kann die Finanzierung ausländischer Einheiten optimal strukturiert werden?

VI.Besteuerung ausländischer Tochterpersonengesellschaften

VI.1.Transparenzprinzip und Mitunternehmerkonzept: Wie werden Einkünfte besteuert?
VI.2.Rückfallklauseln gem. § 50d Abs. 9 und 10 EStG

VII.Besteuerung des Wegzugs ins Ausland und praktische Handlungsempfehlungen zur Vermeidung
einer Wegzugsbesteuerung

VII.1.Natürliche Personen
VII.2.Kapitalgesellschaften

VIII.Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG

VIII.1.Tatbestand des § 8 AStG
VIII.2.Erfassung weiterer Gesellschaften gem. § 14 AStG
VIII.3.Switch-over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG bei Betriebsstätten
VIII.4.Globale Mindestbesteuerung (Pillar 2 in der EU bzw. in Deutschland) ab 2024

IX.Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen

IX.1.Tatbestand des § 1 AStG
IX.2.Dokumentation gem. § 90 Abs. 3 AO und GAufzVO (inklusive BEPS-Maßnahmen)
IX.3.Funktionsverlagerungen erkennen und vermeiden

X.Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.

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