Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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06.10.2023 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
§ 17 EStG gehört wohl zu den komplexesten Vorschriften im Einkommensteuerrecht. Das hängt damit zusammen, dass nahezu jede Fallkonstellation i.Z.m. dieser Norm individuelle Besonderheiten aufweist, was nicht zuletzt auch zahlreiche Entscheidungen in der Rechtsprechung und Meinungen in der Literatur beweisen. Ein Blick in die Vorschrift des § 17 EStG genügt in einem Großteil der Fälle bei Zweifelsfragen nicht. Die Tatsache, dass die normspezifische Regelung des § 17 Abs. 2a EStG als Reaktion auf die geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung eingeführt wurde, macht es nicht einfacher, die Entwicklung nachzuvollziehen.
Auch wenn die Vorschrift insbesondere die Voraussetzungen für nachträgliche Anschaffungskosten auf wesentliche GmbH-Beteiligungen regelt und Darlehensverluste i.R.d. § 17 EStG entgegen der geänderten BFH-Rechtsprechung steuerlich anerkennt, befinden wir uns weiterhin im Spannungsfeld der §§ 17 und 20 EStG. Der Annahme, der Mandant/die Mandantin sei mit einer vollen Verlustverrechnung bessergestellt als mit einer Verlustberücksichtigung im Teileinkünfteverfahren, wird mit einem eigenen eingeschränkten Verlustverrechnungskreis ein Riegel vorgeschoben. Aufgrund der oft hohen Veräußerungsgewinne bzw. -verluste lauern nicht unerhebliche steuerliche Auswirkungen bei den Mandanten/Mandantinnen, was weitreichende Folgen haben kann.
In diesem Seminar werden die Rechtsprechungshistorie, die aktuelle Gesetzeslage als Reaktion auf diese und die wichtigsten Passagen aus dem aktuellen BMF-Schreiben vorgestellt. Anhand von Fallbeispielen wird die Thematik praxisnah unter die Lupe genommen und unter Bezugnahme der aktuell definierten Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung eines Darlehensverlustes analysiert.
Seminarinhalte
I. Einleitung
II. Originäre Veräußerungsvorgänge
1. Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich
2. Ermittlung des Veräußerungsgewinns
III. Besonderheiten bei Verlusten
IV. Freibetrag
1. Beteiligungsproportionaler Freibetrag
2. Beteiligungsproportionaler Grenzbetrag bzw. Gleitklausel
V. Veräußerungsgleiche Tatbestände
1. Auflösung
2. Kapitalherabsetzung
3. Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
VI. Ausblick und Fazit
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 125 Euro und beinhaltet die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung.