Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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11.12.2023 | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Hinweis: Diese Veranstaltung wird in Hannover als Hybrid-Seminar angeboten. Bitte beachten Sie hierzu die gesonderte Ankündigung auf unserer Webseite!
Behalten Sie steuerlich den Überblick über das Jahr 2023. Im Zeitpunkt der Ankündigung des Seminars sind einige Gesetzesänderungen bereits in der Pipeline. Aktuell sind hier das Wettbewerbstärkungsgesetz, mit dem u.a. die lange angekündigte Superabschreibung eingeführt werden soll und das Zukunftsfinanzierungsgesetz mit Änderungen i.Z.m. Mitarbeiterbeteiligungen zu nennen. Insbesondere Letzteres wird im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel eine interessante Aufgabe für die steuerliche Beratung. Außerdem wird das bereits im August 2021 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes in Kraft treten. Es ist dem Gesetzgeber nicht mehr gelungen, die notwendigen steuerlichen Anpassungen durch das sog. MoPeG-Steueranpassungsgesetz zu verabschieden, so dass hier im Herbst mit einer weiteren Entwicklung zu rechnen ist. Zahlreiche weitere Punkte befinden sich aktuell in der Diskussion. Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand der Gesetzesänderungen und zeigt entsprechende Handlungsbedarfe und Gestaltungsmöglichkeiten auf.
In praxisnaher Weise werden außerdem wichtige ausgewählte Entwicklungen des Jahres im Bereich der Rechtsprechung und Verwaltung dargestellt. Ein buntes Programm ist garantiert. Inhaltlich wird das Seminar tagesaktuell eintretende steuerliche Ereignisse beinhalten. Der Umfang der im Mittelpunkt stehenden Gesetzesänderungen wird die Gewichtung der Seminarthemen bestimmen. Die Teilnehmer/innen erhalten eine umfangreiche Arbeitsunterlage, die über die im Seminar dargestellten Themen hinausgeht.
Seminarinhalte
I. Gesetzliche Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen und Gestaltungsansätze, u.a.
1. Wettbewerbsstärkungsgesetz
a) Verbesserte Verlustnutzung
b) Änderung der Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG)
c) Einführung einer Superabschreibung
2. Zukunftsfinanzierungsgesetz
a) Anpassung des § 3 Nr. 39 und § 19a EStG (Zuwendung von Mitarbeiterbeteiligungen)
b) Arbeitnehmersparzulage für alle
c) Einführung eines persönlichen Freibetrags für Veräußerung Aktien(fonds)?
d) Vereinfachung der Verlustverrechnung i.S.d. § 20 Abs. 6 EStG
3. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
a) Kurze Einführung in die bedeutsamen zivilrechtlichen Änderungen
b) Blick auf die steuerlichen Folgen MoPeG-Steueranpassungsgesetz(e)
4. Weitere Diskussionen
a) Mehrwersteuersatz in der Gastronomie?
b) Zukunft der Steuerklassen III/V?
c) Besteuerung der Energiehilfen bei privaten Endverbrauchern?
d) Erweiterung durch aktuelle Entwicklungen bis Dezember
II. Wichtige BMF-Schreiben 2023, u.a.
1. Steuerliche Behandlung der Photovoltaikanlagen
2. Reihengeschäfte
3. Neuregelung der Betriebsausgabenpauschalen ab VZ 2023
4. Erweiterung durch aktuelle Entwicklungen bis Dezember
III. Weitere Themen
1. big brother is watching you Meldepflichten
2. Investmentfondsanteile Auswirkungen der Zinserhöhungen auf die fiktive Besteuerung am 2.1.2024
IV. Ausgewählte BFH/BVerfG/EuGH-Urteile des Jahres 2023 zu allen steuerlichen Themenbereichen, u.a.
1. Urteile zur erweiterten Kürzung zeigen Fallstricke auf worauf ist zu achten?
2. Einbringung vs. Einlage Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem PV in eine betriebliche Gesamthand
3. Verlustentstehung Forderungen, Kapitalgesellschaftsanteile, Beteiligungen
4. Umsatzsteuerliche Organschaft und unentgeltliche Wertabgabe auf dem Prüfstand
5. Einheitliche Leistung mit unterschiedlichen Steuersätzen Hotel, Restaurationsleistungen, Vermietung von Betriebsvorrichtungen
6. Ausübung von Antragswahlrechten
7. Erweiterung durch aktuelle Entwicklungen bis Dezember
Der Themenplan wird kurzfristig an die aktuellen Entwicklungen angepasst die Seminarschwerpunkte werden vom Umfang der Gesetzesänderungen bestimmt.
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung ausgenommen ist das Mittagessen.