Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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06.11.2023 | 09:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen durch die/den steuerliche/n Berater/in sprechen viele Gründe:
Sie/Er genießt das Vertrauen der Familie/Unternehmer, kennt die Beteiligten gut und hat insbesondere steuerliche sowie wirtschaftliche Kompetenz. Gleichzeitig ist die Übernahme von Testamentsvollstreckungen bei routinierter Abwicklung und hohen Werten lukrativ, allerdings rechtlich auch sehr komplex. Im Vortrag werden rechtliche Probleme von der Annahme des Amtes bis hin zur Abwicklung und dem Verhalten bei Streitigkeiten geschildert und typische Fallen und deren Vermeidung aufgezeigt.
Seminarinhalte
I. Rechtliche Zulässigkeit für Steuerberater/innen
II. Die Übernahme einer Testamentsvollstreckung am praktischen Fall
1. Der Ausgangsfall
2. Die Testamentsvollstreckungsanordnung, Befugnisse und Vergütung
a) Grundsätze der Testamentsgestaltung
b) Die Person des Testamentsvollstreckers
c) Befugnisse
d) Vergütung
III. Übernahme und Durchführung der Testamentsvollstreckung
1. Die Übernahme
2. Die ersten Pflichten nach der Übernahme des Amtes
3. Legitimation gegenüber Banken, Handelsregister und Grundbuchamt
4. Auslandsvermögen und TV
5. Besonderheiten bei TV über das Vermögen eines Vorerben
6. Auskunft und Rechnungslegung
7. Beendigung
IV. Testamentsvollstreckung bei Unternehmen und Beteiligungen
1. Einführung
2. Einzelunternehmen
3. Testamentsvollstreckung an Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften
4. Testamentsvollstreckungsanordnung bei GmbH-Beteiligungen
5. Die Durchführung einer Umwandlungsanordnung und Einbringungsverpflichtung
V. Typische Fallen und Fehler
1. Amtsenthebung nach § 2227 BGB
2. Sonstiges
VI. Steuerliche Haftungsgefahren für TV
1. Allgemeines
2. Die Haftung gem. § 69 AO i.V.m. § 34 AO
3. Haftung wegen Steuerhinterziehung gem. § 71 AO – einschließlich Strafrecht
4. Haftung für die Bezahlung der Erbschaftsteuer, § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG
5. Die Haftung gem. § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.