Besteuerung der Vereine und Verbände

Informationen:

Seminarnummer:
2023-300
Referent(en):
Dr. Jörg Alvermann
Ort/Anschrift:
Gesellschaftshaus Ohrweger Krug, Querensteder Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Termine:
13.09.2023 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
12.09.2023 12:00 Uhr
Preis:
220,00 €

Beschreibung

Hinweis: Diese Veranstaltung wird in Hannover als Hybrid-Seminar angeboten. Bitte beachten Sie hierzu die gesonderte Ankündigung auf unserer Webseite!

Die steuerliche Beratung von Vereinen und Verbänden ist anspruchsvoll, die Praxisfragen an Berater/innen und Vereinsorgane sind vielfältig. Das Seminar behandelt die typischen aktuellen Beratungsthemen rund um die Vereinsbesteuerung, insbesondere im Nachgang zu den Gesetzesänderungen durch die letzte Gemeinnützigkeitsreform und den hierzu ergangenen Verwaltungsrichtlinien. Behandelt werden zudem Beratungsfragen rund um die Corona-Pandemie, zum Ukraine-Krieg und aktuelle Rechtsprechung.

Seminarinhalte

I. Nachlese zur Gemeinnützigkeitsreform: Die Gesetzesänderungen durch das JStG 2020, Verwaltungsrichtlinien und erste Praxiserfahrungen im Überblick

II. BMF-Schreiben zur Corona-Pandemie und zum Ukraine-Krieg     

III. Ertragsteuerliche Rahmenbedingungen – Steuerpflicht und Steuerbegünstigung
1. Steuerbegünstigte und nicht steuerbegünstigte Vereine und Verbände  
2. Satzungsfragen     
3. Verfahren  

IV. Die Einkunftsquellen der gemeinnützigen Körperschaft und ihre Besteuerung  
1. Mitgliedsbeiträge  
2. Spendenfragen     
3. Vermögensverwaltung – wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: typische Einzelfragen
4. Zweckbetriebe       

V. Geschäftsführung und Mittelverwendung nach neuem Recht    
1. Verfolgung der satzungsmäßigen Zwecke     
2. Kooperationen und Zusammenwirken steuerbegünstigter Organisationen
3. Gemeinnützige Mittelverwendung, neue §§ 57, 58 AO
4. Mittelweitergabe nach neuem Recht
5. Zeitnahe Mittelverwendung 

VI. Aktuelle Umsatzsteuerfragen   
1. Ermäßigter Steuersatz für gemeinnützige Körperschaften        
2. Vorsteuerabzug     
3. Mitgliedsbeiträge   

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.

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