Beratungsschwerpunkte bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Informationen:

Seminarnummer:
2023-301
Referent(en):
Lars Mayer
Ort/Anschrift:
Gesellschaftshaus Ohrweger Krug, Querensteder Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Termine:
01.06.2023 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
31.05.2023 12:00 Uhr
Preis:
220,00 €

Beschreibung

Vermögensverwaltende Gesellschaften erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da die Gesellschaften im Vergleich zu bloßen Miteigentümergemeinschaften zivilrechtlich verlässlicher sind und steuerlich große Gestaltungsflexibilität bieten.

In dem Seminar werden die zivilrechtliche Ausgangslage und steuerliche Detailthemen rund um die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG bzw. GmbH dargestellt. Bei der GmbH & Co. KG werden sowohl die gewerblich geprägte Gesellschaft als auch die Überschusseinkünfte erzielende Gesellschaft beleuchtet.

Themenübersicht

I. Die Einkunftsart der Gesellschaft
1. Gewerbliche Prägung
2. Abfärbetheorie: Photovoltaik, Betriebsaufspaltung, Fondsbeteiligungen
3. Abgrenzung: gewerblicher Grundstückshandel und Verklammerungsrechtsprechung
4. Zebragesellschaften

II. Die Personengesellschaft mit Überschusseinkünften im Detail
1. Fortbestehende handelsrechtliche Bilanzierungspflicht
2. Quotenbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO
3. Dauerverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter/innen (Tätigkeit, Darlehen, Vermietung)
4. Übertragung von Wirtschaftsgütern in die Gesamthand
5. Verkauf durch die Gesamthand
6. Erstausstattung der Gesellschaft mit Vermögen durch die Gesellschafter/innen
7. Entsprechende Anwendung von § 15a EStG

III. Kurzhinweise zu gewerblichen Personengesellschaften, die Vermögen verwalten
1. Absicherung von Betriebsvermögen
2. Übertragung und Überführung von Betriebsvermögen in die Gesellschaft
3. §6b-EStG-Reinvestitionen in gewerblich geprägter Personengesellschaft

IV. Überblick Grunderwerbsteuer

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 220 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung – ausgenommen ist das Mittagessen.

« zurück zur Übersicht