§ 37b EStG: Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
Informationen:
- Seminarnummer:
- 2023-504
- Referent(en):
- Jürgen R. Schott
- Ort/Anschrift:
- Webinar
- Kategorien:
- Webinar
- Mit Aufzeichnung:
- Ja
- Termine:
-
19.01.2023 |
10:00 Uhr – 11:30 Uhr |
- Anmeldeschluss:
- 18.01.2023 12:00 Uhr
- Preis:
- 69,00 €
Beschreibung
Immer wieder Streitpunkt bei LSt-Außenprüfungen.
Themenübersicht:
I. Systematik des § 37b EStG
1. Materielle Rechtslage
2. Keine weitere Einkunftsart lt. BFH
3. Was genau bedeutet "betriebliche" Zuwendung
4. Rechtsfolgen bei gesellschaftlicher oder privater Veranlassung?
II. Sachzuwendungen an Kunden und Geschäftspartner oder fremde AN
1. Wann greift das Pauschalierungswahlrecht
2. Wer ist Steuerschuldner?
3. Besteuerungsgegenstand und Begriff des Geschenkes
4. Zusätzliche Gegenleistung zur Geschäftsbeziehung
5. Bemessungsgrundlage richtig erfassen
6. Unterrichtungspflicht an Empfänger richtig umsetzen
7. Was gilt bei Anwendung des § 160 AO
8. Sonderfall Streuwerbeartikeln: BFH vs. FinVerw Streitpotenzial!
9. Was gilt bei Business-Veranstaltungen, VIP-Logen und ähnlichen Zuwendungen?
III. Sachzuwendungen an die eigenen Arbeitnehmer:innen
1. Eigenständiges Wahlrecht für AG?
2. steuerpflichtige Zuwendung oder doch nur überwiegendes betriebliches Eigeninteresse ohne Lohncharakter?
3. Sonderfälle: Arbeitslohn von dritter Seite und verbundene UN
4. Merkmal der Zusätzlichkeit: FinVerw hebelt BFH bezüglich Gehaltsumwandlung aus!
5. Wichtige Abgrenzungsfragen zu weiteren Begünstigungsnormen in der LSt oder Ausschluss der Pauschalierung?
IV. Weitere Punkte
1. Wesen der Pauschalierung und Steuerschuldner:innen
2. Anmeldung und Abführung der Pauschsteuer / Aufzeichnungspflichten
3. Rechtsprechungshinweise, u.a. brandaktuell BFH-Veröffentlichung vom 15.10.2020 zur Frage der Bemessungsgrundlage
4. Beispiele /| Checkliste
Wichtige Hinweise
1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:
Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
- gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
- gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
- gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.
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