(Elektro-) Kraftfahrzeuge im Steuerrecht

Informationen:

Seminarnummer:
2023-510
Referent(en):
Adrian Iwan
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
30.08.2023 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Anmeldeschluss:
29.08.2023 12:00 Uhr
Preis:
89,00 €

Beschreibung

Kraftfahrzeuge sind häufig Streitgegenstand zwischen der Finanzverwaltung und Ihrem Mandanten. Hierbei werden vielfältige Problemstellungen aus Ertrag- und Umsatzsteuer diskutiert. In Ihrer täglichen Praxis benötigen Sie daher umfassende Kenntnisse der steuerlichen Behandlung rund um das Thema „Kraftfahrzeuge“ sowie Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, aber auch E-Bikes.

In diesem Webinar erlernen Sie die Behandlung von Fahrzeugen im Ertragsteuerrecht (Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer). Es werden die verschiedenen Aspekte der PKW- bzw. Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer:innen sowie das Fahrzeug im Rahmen der Gewinneinkünfte (Unternehmer:in) betrachtet. Anschließend wird auf die bei gleichem Sachverhalt teilweise unterschiedlichen Sichtweisen von Ertrag- und Umsatzsteuer eingegangen. In den jeweiligen Themenbereichen erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen. Auch die Elektromobilität spielt dabei eine sehr große Rolle.

Mit  dem in diesem Webinar vermittelten Wissen sind Sie in der Lage, steuerliche Fragestellungen rund um den Themenbereich „Kraftfahrzeuge“ umfassend zu beantworten.

Themenübersicht:

I. Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer:innen
1.Nutzungsverbot bei Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen
2. Nutzungsverbot beim Gesellschafter:in/Geschäftsführer:in
3. Fahrtenbuchmethode
4. Pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils
5. Steuerliche Einzelbewertungspflicht mit 0,002%
6. Elektrofahrzeuge und deren steuerliche Behandlung
7. E-Bikes und deren steuerliche Behandlung
8. Strombezug und Ladeinfrastrukturund deren steuerliche Behandlung
9. Dienstliche Fahrten mit den Poolfahrzeugen von und zur Wohnung
10. Park and ride
11. Wechsel des PKW im Laufe des Monats
12. Ausnahmen vom Ansatz der vollen Monatsbeträge
13. Zuzahlungen der Arbeitnehmer:innen
14. Mehrere Kraftfahrzeuge und ein:e Arbeitnehmer:in
15. Dienstwagen für Angehörige und Minijob
16. Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung
17. Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils
II. Fahrzeuge im Rahmen der Gewinneinkünfte (Unternehmer:innen)
1. Betriebsvermögen
2. Außerbetriebliche Fahrzeugnutzung
3. Elektrofahrzeuge und deren steuerliche Behandlung
4. E-Bikes und deren steuerliche Behandlung
5. Strombezug und Ladeinfrastruktur und deren steuerliche Behandlung
6. Veräußerung / Entnahme
7. Umsatzsteuerliche Behandlung

Das neue BMF-Schreiben vom 03.03.2022 „Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer:innen“ wurde berücksichtigt.

Die Inhalte des Webinars werden tagesaktuell angepasst. 

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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