JStG 2022: Update zu Photovoltaikanlagen

Informationen:

Seminarnummer:
2023-533
Referent(en):
Dipl.-Finw. Michael Seifert, Dr. Jörg Grune
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
28.03.2023 11:00 Uhr – 12:30 Uhr
Anmeldeschluss:
27.03.2023 12:00 Uhr
Preis:
69,00 €

Beschreibung

Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von PV-Anlagen eingetreten: Umsatzsteuerlich kommt seit Jahresbeginn 2023 ein Nullsteuersatz zur Anwendung. Ertragsteuerlich werden Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten PV-Anlagen bereits seit 2022 steuerfrei gestellt. Diese Steuererleichterungen sollen den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern.

Die Neuregelungen lösen aber auch eine Vielzahl von neuen Fragen aus. In dem Webinar JStG 2022: Update zu Photovoltaikanlagen wird praxisnah und anhand einer Vielzahl von Beispielen auf die Neuregelungen eingegangen.

Berücksichtigt werden auch die ersten Äußerungen der Finanzverwaltung: Zumindest zur Umsatzsteuer hat sich die Verwaltung bereits Ende 2022 mit einer FAQ-Liste und nunmehr auch mit einem BMF-Schreiben (Entwurf) positioniert. Ertragsteuerliche Fragen werden gegenwärtig auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. Die Äußerungen der Verwaltung werden von den Referenten aufgegriffen und kritisch hinterfragt.

Themenübersicht:

I.Einkommensteuerliche Aspekte
1. Einführung einer Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EstG)
a. Zeitliche Anwendung
b. Anlagenerwerb ab 2022
c. Anlagenerwerb vor 2022
d. Verhältnis zum Liebhabereierlass
2. Persönliche Steuerfreiheit
a. Einzelbetrieb / Personengesellschaft
b. Kapitalgesellschaft
3. Sachliche Steuerfreiheit: Begünstigte Anlagen
a. Einfamilienhaus
b. Nicht Wohnzwecken dienende Gebäude
c. Sonstige Gebäude
d. Förderhöchstgrenze (30 kWp oder 15 kWp je Einheit)
4. Maximal Fördergrenze 100 kWp
a. Berechnungsgrundsätze
b. Offene Frage: Freigrenze oder Freibetrag?
5. Umfang der Steuerfreiheit
a. Welche Einnahmen bzw. Entnahmen ab 2022 sind steuerfrei?
b. Steuerfreiheit und Folgewirkung auf den Betriebsausgabenabzug
c. Nachgelagert Ausgaben mit Bezug auf Einnahmen vor 2022
d. PV-Anlagen und Stromnutzung im eigenen „Betrieb“
6. Besonderheiten
a. Auslandsimmobilien
b. Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung gem. § 7g EstG
c. Anlagenverkauf / Anlagenübertragung
d. Ausschluss der gewerbliche Infizierung (neue Rechtslage + Übergangsprobleme)
e. Handwerkerleistungen: Verhältnis § 3 Nr. 72 EstG zu §§ 35a bzw. 35c EstG
f. Neue Gestaltungsmöglichkeiten
II. Umsatzsteuerliche Aspekte
1. Einführung eines Nullsteuersatzes ab 1.1.2023
2. Kurzer Rückblick: Die Regelungen bis 31.12.2022
a. Anzahlungsrechnungen aus 2022 und Schlussrechnungen 2023 für Leistungen in 2022
b. Entnahmen von „Altanlagen“ zum „Nullsteuersatz“?
c. Die „90%-Grenze“ des BMF
3. Welche Leistungen werden durch die Neuregelung erfasst?
a. Installation etc.
b. Mietmodelle
c. Mietkauf und Leasing
4. Begünstigte Objekte
5. Rechtsfolgen aus der 30 kWp-Grenze
6. Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen und Nullsteuersatz
7. § 29 UstG: Was muss bei Bestellungen 2022 und Lieferung 2023 beachtet werden?
8. Was ist, wenn der Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin kein/e Kleinunternehmer/in ist?
III. Sonstiges
1. § 3 Nr. 72 EStG und Gewährung der EPP lt. EStG
2. Bauabzugsteuer
3. Betriebsanmeldung trotz Steuerfreiheit
4. Gewerbesteuerliche Aspekte
a. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 32 GewStG
b. Erweiterte Grundbesitzkürzung und § 3 Nr. 72 EStG
5. Erbschaftsteuerliche / schenkungsteuerrechtliche Aspekte
6. Ausweitung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuer-Hilfevereinen

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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