Stier am Freitag - Abweichende Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Informationen:

Seminarnummer:
2023-536
Referent(en):
Markus Stier
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
24.03.2023 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Anmeldeschluss:
23.03.2023 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €

Beschreibung


Die Finanzverwaltung hat zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicherErstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit verbundener Probleme in einem Schreiben Stellung genommen.

Arbeitnehmer:innen, die sich - ohne krank zu sein - auf Anordnung der Behörden als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne begeben müssen oder einem Tätigkeitsverbot unterliegen, erhalten im Falle des Verdienstausfalls im Regelfall eine Entschädigung nach dem IfSG. Vor Corona waren solche Erstattungen eher eine Ausnahme.

Die Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG sind steuerfrei. Das gilt sowohl beim
Lohnsteuerabzug als auch bei der anschließenden Steuererklärung. Die Zahlungen unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Stellt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber im Nachhinein fest, dass seine ursprüngliche Behandlung der Lohnzahlung/Verdienstausfallentschädigung (Lohnversteuerung bzw. Steuerfreistellung) unzutreffend war, ist er verpflichtet, zu viel erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung zu erstatten bzw. noch nicht erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung einzubehalten.

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs ist aber nur bis zur Übermittlung bzw. bis zum Ausstellen der Lohnsteuerbescheinigung zulässig. Oft ist im Zeitpunkt der Erstattung eine Änderung nicht mehr möglich. Für die Frage, welcher Handlungsbedarf besteht und welche Folgen dann drohen, nimmt das Schreiben Stellung.
Wir blicken in diesem Webinar auf die Darstellungen der Finanzbehörde und die daraus resultierenden Folgen.

Themenübersicht:

I. Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
1. Quarantäne/Tätigkeitsverbot/Betreuungserfordernis
2. Steuer- und Beitragsfreiheit
3. Erstattungsanträge
II. BMF-Schreiben vom 25.01.2023
1. unzutreffende Lohnversteuerung
2. unzutreffende Lohnsteuerfreistellung
3. Korrektur der Lohnsteuer
4. Meldepflichten der Arbeitgeber:innen/Haftungsentlastende Anzeige
5. Nichtanwendungsregelung

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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