Lohnsteuer Reisekosten zur Jahresmitte

Informationen:

Seminarnummer:
2023-550
Referent(en):
Dipl.-Finw. Michael Seifert
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
28.06.2023 11:30 Uhr – 13:00 Uhr
Anmeldeschluss:
27.06.2023 12:00 Uhr
Preis:
69,00 €

Beschreibung


Im Lohnsteuerrecht sind seit dem Jahresbeginn zahlreiche Neuerungen und Fortentwicklungen durch Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung eingetreten.
In der täglichen Arbeit haben Arbeitgeber:innen und deren Berater:innen diese Veränderungen kurzfristig umzusetzen, auch um sich keinen Haftungsrisiken auszusetzen.

In dem Webinar Lohnsteuer Reisekosten zur Jahresmitte wird gewohnt praxisnah anhand zahlreicher Beispiele auf diese aktuellen Entwicklungen eingegangen.

Themenübersicht:

I. Blick nach Berlin: Aktuelles aus der Gesetzgebung
1. Änderung der Pflegeversicherung zum 1.7.2023 und lohnsteuerliche Aspekte / geänderte Programmablaufpläne
2. Zukunftssicherungsgesetz (§ 3 Nr. 39 EStG, § 19a EStG, vermögenswirksame Leistungen)
3. Neue Pfändungsfreigrenzen
II. Deutschlandticket (49 EUR-Ticket)
1. Lohnsteuerliche Behandlung
2. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EstG
3. Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % als Gestaltungsmöglichkeit
4. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten z. B. Kombination Deutschlandticket und Anwendung der 50 EUR-Freigrenze
III. (Elektro-) Dienstwagen
1. Aktuelles zur Bestimmung des inländischen Listenpreises (Lieferschwierigkeiten, Abrundungsregelung)
2. Homeoffice: Geldwerter Vorteil vs. Lohnsteuerpauschalierung
3. Familienheimfahrten und Umsatzsteuer
IV. Steuerliches Reisekostenrecht
1. Was heißt „Tätigkeit“?
2. Wann liegt eine „dauerhafte“ Zuordnung vor?
3. Fahrten zu einem Sammelpunkt / weiträumigen Tätigkeitsgebiet (aktuelle Rechtsprechung)
4. Mehraufwendungen für Verpflegung
V. Geldwerte Vorteile – Aktuelle Entwicklungen
1. Ladekosten und Anwendung der Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 46 EstG
2. Handygestellung an Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsgefahren (BFH v. 23.11.2022)
3. Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichem Anlass (Irrweg der LStR 2023)
4. Wohnungsgestellung an Arbeitnehmer (Nebenkostenerhöhung und LStR 2023)
5. Berufsbekleidung (Lohnsteuer / Umsatzsteuer)
6. Betriebsveranstaltungen (u. a. nachträgliche Pauschalierung und SV-Folgen)
VI. Weitere aktuelle lohnsteuerliche Entwicklungen
1. Aktualisierung der FAQ „Energiepreispauschale“
2. Aktualisierung der FAQ „Inflationsausgleichsprämie“
3. Neues zur nachträglichen Lohnsteuerpauschalierung im Rahmen einer LSt-Außenprüfung
4. Weitere aktuelle Rechtsprechung


Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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