Nettolohnoptimierung: Mehr "Netto" vom "Brutto" - Aktuelles zu auszahlungsoptimierten Lohngestaltungen - Update 2023

Informationen:

Seminarnummer:
2023-551
Referent(en):
Dipl.-Finw. Michael Seifert
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
07.06.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
06.06.2023 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €

Beschreibung


Für Mitarbeiter:innen ist regelmäßig die Höhe ihres Nettolohns entscheidend. Allerdings müssen die Unternehmen gerade in der aktuellen Zeit die Kosten stärker als in der Vergangenheit im Blick halten. Hinzu kommen der Fachkräftemangel und die durch eine Nettolohnoptimierung gesteigerte Arbeitgeber:innenattraktivität.

Lohngestaltungen im Rahmen der Nettolohnoptimierung bieten weiterhin zahlreiche Möglichkeiten an, die es gilt, in Gesprächen mit den Mandant:innen zu erörtern und in die Wege zu leiten. Diese Gestaltungen dienen neben der Kostenoptimierung auch der Motivation und der Bindung der Mitarbeiter:innen an das Unternehmen.

Auch könnte beispielsweise eine Entgeltumwandlung von Barlohn zu Gunsten bestimmter geldwerter Vorteile steueroptimal sein. Auch die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung könnten hierbei in Betracht gezogen werden.

In dem Webinar wird in praxisrelevanter Weise übersichtlich anhand zahlreicher Beispielsfälle auf vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten sowie auf Haftungsgefahren der Aussagen von sog. Lohnoptimierern eingegangen.

Themenübersicht:

I. Neustrukturierung der Vergütungssysteme
II. Nettolohnoptimierung

1. Lohnoptimierer und Sichtweise der FinVerw
2. Zusatzleistungen oder schädliche Entgeltumwandlung
3. Lohnsteuerrecht kontra SV-Recht
III. TOP 10 der lohnsteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
1. Öffentliche Verkehrsmittelkosten und Gestaltungsmöglichkeiten (u. a. 49 EUR-Ticket)
2. Inflationsausgleichsprämie
3. Mitarbeiter:innen-PC-Programme (PC - Gestellung / Handygestellung/ Internetzuschüsse / Telefonkostenzuschüsse / PC- bzw. Handyschenkung)
4. Kindergartenleistungen / Kindernotbetreuung / Familienserviceleistungen / Erholungsbeihilfe
5. (Elektro-)Dienstwagen / (E-)Bike: Überlassung – Schenkung
6. Ladekosten / Ladevorrichtungen
7. Neues zur 50 EUR-Freigrenze
8. Essensgutscheine und amtlicher Sachbezugswert
9. Verbilligte Wohnungsüberlassungen: eine interessante Gestaltung
10. Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse
(z. B. Getränke / Obstkorb / Snacks im Betrieb und LStR 2023)
IV. Was heißt „Arbeitgeber:innen-Zusatzleistung“?
Aktuelle Entwicklungen aus der FinVerw und der Sozialversicherung
V. Abgrenzung: Arbeitslohn vs. Sonderrechtsbeziehungen
(u. a.  Home-Office-Anmietung, Werbezuschüsse etc.)
VI. Reisekosten und Gestaltungsmöglichkeiten
1. Verpflegungsmehraufwendungen: Lohnsteuerpauschalierung und Kompensierung der niedrigen Fahrtkostenpauschalen / verringerte Auslandsreisekosten
2. § 3b EStG und Dienstreise“über“stunden

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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