Buchführung für Vereine und Stiftungen (2-halbtägiges Webinar)

Informationen:

Seminarnummer:
2023-560
Referent(en):
Antje Faaß
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
27.09.2023 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
04.10.2023 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Anmeldeschluss:
26.09.2023 12:00 Uhr
Preis:
120,00 €

Beschreibung

Das Webinar richtet sich an Teilnehmer:innen, die fundiertes Wissen im Bereich Buchhaltung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen haben und erste Erfahrung mit dem Rechnungswesen in Vereinen sammeln möchten. Gleichfalls bietet das Webinar einen kompakten Überblick rund um das Thema des Rechnungswesens eines Vereines, welches sich fundamental von der „normalen“ Buchhaltung unterscheidet.

Ein Nichtbeachten der Spezialvorschriften der AO kann zum Entzug und Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Wer denkt, ein Verein wird bei einer Betriebsprüfung nicht so hart geprüft, weil es sich überwiegend um Ehrenamtler handelt, der täuscht sich. Auch im Bereich der Vereine finden regelmäßig Betriebsprüfungen statt, die so manchen Verein schon an seine Grenzen gebracht hat. Um dies zu vermeiden, bietet das Webinar auch für Vorstände von Vereinen, die unsere Mandanten sind, einen guten Überblick.

Das Webinar ist offen gestaltet, so dass die Teilnehmer:innen aktiv an dem Seminar teilnehmen und jederzeit Fragen stellen können. Diese können in der Regel sofort und fundiert, auch visuell mittels Multimediaboard, beantwortet werden.

Der Aufbau ist praxisorientiert und erklärt die Theorie an zahlreichen Beispielen und Fällen.

Themenübersicht:


I.
Aufbau des Rechnungswesens in Vereinen
II. Trennung der vier Bereiche einer Vereinsbuchhaltung

III.
Anforderungen an die Buchhaltung, Satzung des Vereins
IV.
Erläuterung der Spezialkontenrahmen SKR 49 und die Besonderheiten
V.
Jahresabrechnung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
VI.
Jahresabschluss mittels Bilanz
VII.
Vermögensaufstellung Aufbau
VIII.
Wirtschaftsplan
IX. Verbuchen von Geschäftsvorfällen im Verein
1. Mitgliedsbeiträge
2. Spenden
3. Vermietung an Mitglieder, Nichtmitglieder
4. Die Vereinskneipe
5. Haus, Hof, Inventar, gemischte Nutzung
6. Zuschüsse
7. Personalkosten, Übungsleiter, Aufwandsersatz, Ehrenamtspauschale
8. Kinder und Jugend Förderung
9. Veranstaltungen
10. Startgelder für Veranstaltung
11. Sponsoring
X. Jahresbericht des Schatzmeisters in der Jahreshauptversammlung
XI. Kassenprüfer
XII. Rücklagenbildung

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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