Die Verfahrensdokumentation - Was ist erforderlich? Was macht Sinn?

Informationen:

Seminarnummer:
2023-673
Referent(en):
Dr. Christian Kläne
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
19.09.2023 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Anmeldeschluss:
18.09.2023 12:00 Uhr
Preis:
69,00 €

Beschreibung

Die GoBD fordern unabhängig von der Größe oder der Komplexität eines Unternehmens und der dort verwendeten Hard- und Software eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation. Diese Aussage wird in der Literatur und Praxis kontrovers diskutiert. Wenig verwunderlich ist deshalb, dass Unternehmen wie Steuerberatung das Thema etwas argwöhnisch betrachten und sich klare Aussagen wünschen.

Je größer ein Betrieb ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Verfahrensdokumentation vorhanden ist. Unsicherheit herrscht aber auch bei vielen größeren Betrieben, ob die Anforderungen der Finanzverwaltung mit den vorhandenen Unterlagen erfüllt werden und wie das Thema in der steuerlichen Betriebsprüfung gehandhabt wird. Nicht übersehen werden sollten die Chancen, die das Erstellen von Verfahrensdokumentationen beinhalten. Die Anforderungen der Finanzverwaltung decken sich in hohem Maß mit eigenbetrieblichen Interessen. Deshalb lohnt es sich bei fast allen Unternehmen, das Thema Verfahrensdokumentation in die steuerliche Beratung einzubinden. Wie erziele ich hierbei den größtmöglichen Nutzen bei überschaubarem Aufwand?

Themenübersicht:

I. Ziel und Zweck der Verfahrensdokumentation nach den GoBD
II. Verständlichkeit und Nachprüfbarkeit
III. Aktualität und Umsetzung
IV. Bestandteile einer Verfahrensdokumentation
V. Verfahrensdokumentation und „Internes Kontrollsystem“ (IKS)
VI. Verfahrensdokumentation in der steuerlichen Betriebsprüfung
VII. Prüfungserleichterungen nach dem neuen Art. 97 § 38 EGAO?
VIII. Welche Konsequenzen drohen bei Mängeln?
IX. Praxisbeispiel 1: Verfahrensdokumentation zur Kassenführung
X. Praxisbeispiel 2: Verfahrensdokumentation zur Belegablage
XI. Praxisbeispiel 3: Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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