Die Kassen-Nachschau: Zukünftiges Hauptinstrument zur Überprüfung von Kassenaufzeichnungen?

Informationen:

Seminarnummer:
2023-681
Referent(en):
Dr. Christian Kläne
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
05.09.2023 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Anmeldeschluss:
04.09.2023 12:00 Uhr
Preis:
69,00 €

Beschreibung

Mit dem Kassengesetz wurden nicht nur die Aufzeichnungspflichten verschärft und eine Verpflichtung zur Nutzung

technischer Sicherheitseinrichtungen eingeführt. Die Kassen-Nachschau ist ein neues Verfahren zur Prüfung, ob die

neuen Regelungen auch eingehalten werden. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass dieses neue

Prüfungsinstrument flächendeckend eingesetzt wird. Was tun, wenn das Finanzamt unangekündigt auftaucht und die

Kasse überprüft? Welche rechtlichen Grenzen sind einzuhalten? Alle Betriebe, die Bargeld vereinnahmen, sollten sich

gut auf diese besondere Prüfung vorbereiten.


Themenübersicht:

I. Hintergrund und Ziel der Kassen-Nachschau

II. Zulässigkeit der Kassen-Nachschau. Wer muss eine Kasse führen?

III. Unterschiede Bilanz und EÜR

IV. Einzelaufzeichnungspflicht und Ausnahmen

V. Betroffene Systeme, Varianten der Kassenführung

1. Offene Ladenkasse

2. Technische Kassen

VI. Zuständigkeit, Zeitraum

VII. Ablauf der Nachschau

VIII. Fallauswahl und Anlässe einer Kassen-Nachschau

IX. Bedeutung und Umfang der Verfahrensdokumentation

X. Mitwirkungspflichten

XI. Datenzugriff auf Kassendaten (DSFinV-K, TAR-Archive)

XII. Neue Prüfungssoftware: AmadeusVerify

XIII. Kassensturz, Kassensturzfähigkeit

XIV. Verdeckte Beobachtungen/ Testkäufe

XV. Übergang zur Außenprüfung/Fahndungsprüfung

XVI. Selbstanzeige, Rechtsbehelfe

XVII. Vorbereitung auf die Kassen-Nachschau

XVIII. Fokus und Ausblick



Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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