Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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01.02.2023 | 14:00 Uhr – 14:45 Uhr |
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und das Jahressteuergesetz 2022 wurden neue Regelungen für die
Installation und den Betrieb von Energiespeichern und Photovoltaikanlagen verabschiedet, die grundsätzlich ab 2023
in Kraft treten.
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach wird für Bürger und Bürgerinnen insbesondere
angesichts explodierender Energiepreise immer interessanter. Für zusätzliche Nachfrage sorgten nicht zuletzt auch
inige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die ab dem 1. Januar 2023 gelten und
Vereinfachungen, Verbesserungen und gestiegene Einspeisevergütungen mit sich bringen. Und schließlich hat auch
das Jahressteuergesetz 2022 zum 1. Januar 2023 einige Steuer-Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von
Photovoltaikanlagen im Gepäck. Die geplanten Maßnahmen sind eine deutliche Verschlankung der Bürokratie beim
Ausbau kleiner Photovoltaikanlagen. Mit dem Wegfall der steuerlichen Pflichten entfällt hier eine große Hürde des
Ausbaus von Dachflächen-Photovoltaikanlagen. So wird es den Bürgerinnen und Bürgern weitaus leichter gemacht,
mit einer eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten und an der
Energiewende selbst teilzuhaben.
Auch Mieterinnen und Mieter können von dieser steuerlichen Freistellung profitieren. Die geänderten Regelungen ab
2023 dienen insgesamt der Förderung des Ausbaus der Sonnenenergie. Sie tragen somit einerseits zum Klimaschutz
bei und haben andererseits das Ziel, uns von teuren und unsicheren Energieimporten unabhängiger zu machen.
Themenübersicht:
I. Photovoltaikanlage als „Gewerbebetrieb“ (Liebhaberei?)
II. Einführung einer neuen Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 72 EStG
1. sachliche Voraussetzungen der PV-Anlagen
2. Ermittlung der kW-Werte
3. gemietete / geleaste PV-Anlagen
4. welche Einnahmen / Entnahmen werden steuerfrei?
5. gilt die Steuerbefreiung auch für GmbH, KG, OHG?
III. Wirkung auf die Betriebsausgaben der PV-Anlage
IV. Lieferung von Mieterstrom steuerpflichtig nach § 21 EStG?
V. Nutzung des selbst erzeugten Stroms für Gewerbebetrieb
VI. Anwendung § 7g EStG im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung
1. IAB im Jahr 2021 und 2022 noch möglich?
2. rückwirkende Auflösung der Sonder-Abschreibung 2022?
VII. Übergangsprobleme vom Liebhabereiwahlrecht nach BMF-Schreiben auf die gesetzliche Regelung
VIII. Neuregelung der Abfärberegelung bei PV-Anlagen
IX. Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen
X. Gewerbesteuerliche Folgen
Die Themen des Webinars werden um die aktuellen steuerlichen Entwicklungen bis zum
Redaktionsschluss ergänzt.