Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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22.03.2023 | 13:30 Uhr – 15:30 Uhr |
Die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen gem. § 25 UStG wurde als Folgewirkung eines Vertragsverletzungsverfahrens mit Wirkung zum 1. Januar 2022 umfassend neu geregelt. Kern ist die Ausweitung auf das B2B-Geschäft und die Verpflichtung zur Berechnung der Einzelmarge.
Obwohl das BMF auch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass überarbeitet hat, bleiben viele Fragen offen. Dies gilt insbesondere für den Bereich des geschäftlich bedingten Reisens. Denn die Leistungen, die häufig unter Einschaltung von Agenturen erbracht werden, sind hier sehr vielgestaltig und mit typischen touristischen Pauschalreisen nicht vergleichbar. Aufgrund einer nach wie vor fehlenden Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU sind grenzüberschreitende Aktivitäten mit zusätzlichen Risiken verbunden. Auch aus diesem Grund berät die EU-Kommission aktuell über eine Reform der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen.
Themenübersicht:
I. Grundlagen (Funktionsweise der Margensteuer)
II. Ausweitung der Margensteuer auf das B2B-Geschäft
III. Berechnung der Einzelmarge, Rechnungsgestaltung, Aufzeichnungen, Deklaration
IV. Besonderheiten bei Reiseleistungen mit Bezug auf das EU-Ausland und Drittland
V. Sonderregelung für Reiseveranstalter mit Sitz im Drittland?
VI. Ausblick anhängige Verfahren und EU-Konsultationsverfahren zur Zukunft der Margensteuer
VII. Sonderfälle
1. Umsatzsteuer bei virtuellen Events
2. Behandlung von Buchungsplattformen (EU-VIDA-Package und DAC7)
3. Besteuerung von Beherbergungsleistungen (Aufteilungsgebot)
4. Gutscheine und City-Cards