Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen

Informationen:

Seminarnummer:
2023-702
Referent(en):
Hans-Martin Grambeck
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
22.03.2023 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Anmeldeschluss:
21.03.2023 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €

Beschreibung

Die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen gem. § 25 UStG wurde als Folgewirkung eines Vertragsverletzungsverfahrens mit Wirkung zum 1. Januar 2022 umfassend neu geregelt. Kern ist die Ausweitung auf das B2B-Geschäft und die Verpflichtung zur Berechnung der Einzelmarge.
Obwohl das BMF auch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass überarbeitet hat, bleiben viele Fragen offen. Dies gilt insbesondere für den Bereich des geschäftlich bedingten Reisens. Denn die Leistungen, die häufig unter Einschaltung von Agenturen erbracht werden, sind hier sehr vielgestaltig und mit typischen touristischen Pauschalreisen nicht vergleichbar. Aufgrund einer nach wie vor fehlenden Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU sind grenzüberschreitende Aktivitäten mit zusätzlichen Risiken verbunden. Auch aus diesem Grund berät die EU-Kommission aktuell über eine Reform der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen.

Themenübersicht:
I. Grundlagen (Funktionsweise der Margensteuer)
II. Ausweitung der Margensteuer auf das B2B-Geschäft
III. Berechnung der Einzelmarge, Rechnungsgestaltung, Aufzeichnungen, Deklaration
IV. Besonderheiten bei Reiseleistungen mit Bezug auf das EU-Ausland und Drittland
V. Sonderregelung für Reiseveranstalter mit Sitz im Drittland?
VI. Ausblick – anhängige Verfahren und EU-Konsultationsverfahren zur Zukunft der Margensteuer
VII. Sonderfälle
1. Umsatzsteuer bei virtuellen Events
2. Behandlung von Buchungsplattformen (EU-VIDA-Package und DAC7)
3. Besteuerung von Beherbergungsleistungen (Aufteilungsgebot)
4. Gutscheine und City-Cards

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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