Umsatzsteuer bei Heil- und Pflegeberufen

Informationen:

Seminarnummer:
2023-706
Referent(en):
Pia Brohl
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
03.05.2023 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Preis:
99,00 €
Hinweise:
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir ZOOM. Den Registrierungslink dafür lassen wir Ihnen rechtzeitig via E-Mail zukommen. Außerdem finden Sie diesen, neben den Unterlagen zum Webinar, im Kundenkonto. Hier wird Ihnen im Nachgang auch bei erfolgter Aufzeichnung diese zur Verfügung gestellt.

Abgesagt

Beschreibung

Heil- und Pflegeberufe unterliegen in der umsatzsteuerrechtlichen Praxis seit einigen Jahren einer stetigen Entwicklung durch die Rechtsprechung, Finanzverwaltung und den Gesetzgeber. Viele Ärzte bieten zudem weitere Leistungen wie beispielsweise Verkäufe von Nahrungsergänzungsmitteln oder individuelle Gesundheitsleistungen an. Dies erschwert die Abgrenzung von steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen im Bereich von § 4 Nr. 14 und 16 UStG. Das Webinar zeigt die grundlegenden Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auf und geht darüber hinaus auf weitere Praxisprobleme bei der Abgrenzung ein.


Themenübersicht:

I. Heilberufe im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG
1. Abgrenzung der Berufsgruppen
2. Einordnung der einzelnen Leistungen
3. Sonderfälle Apotheker:innen, Gutachter:innen, Sachverständige etc.
4. Aktuelles aus der Rechtsprechung und Finanzverwaltung
II. Pflegeleistungen im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG
1. Voraussetzungen der Steuerbefreiung
2. Begünstigte Einrichtungen
3. Haushaltshilfen und ambulanter Service
4. Altenheime und Betreutes Wohnen
5. Aktuelles aus der Rechtsprechung und Finanzverwaltung
III. Sonderfälle
1. Hilfsgeschäfte bei Heil- und Pflegeleistungen
2. Private Kfz-Nutzung und Dienstwagenüberlassung
3. Kleinunternehmerregelung
IV. Vorsteuerabzug
1. Zuordnung und Aufteilung von Vorsteuern
2. Anmietung von Praxisräumen und Option




Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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