Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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13.04.2023 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Aktuelle Neuerungen bei geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigten
Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer:innen sind in fast jedem Unternehmen beschäftigt. Dabei sind Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen Beurteilung oder fehlende Aufzeichnungen zu vermeiden. In diesem kompakten Webinar erfahren Sie alles Wichtige zur geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigung mit einem Update zu aktuellen Themen. Mit den gesetzlichen Neuregelungen zum 01.10.2022 ergeben sich Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung. In diesem Webinar werden die Änderungen praxisorientiert dargestellt.
Themenübersicht
I. Geringfügig entlohnte Beschäftigung
1. Neue Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
2. Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (schwankende Arbeitsentgelte und Einmalzahlungen)
3. Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigungen
4. Addition mehrerer Beschäftigungen
5. Unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze
a. Neue Beurteilung seit dem 01.10.2022
b. Prognosezeitraum und Einhaltung der Jahresentgeltgrenze
c. Maximales Überschreiten der Grenze an zwei Kalendermonaten innerhalb eines
a. Zeitjahres
d. Entgeltgrenzen
6. Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
II. Kurzfristige Beschäftigung
1. Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
2. Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
3. Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
4. Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der
5. Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
b. Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
c. Vorbeschäftigungen
d. Rückmeldungen der Minijobzentrale
6. Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
7. Meldewesen
a. Nachweis über Krankenversicherungsschutz
b. Nachweis im Meldewesen
c. Rückmeldung der Minijobzentrale