Update zur geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigung

Informationen:

Seminarnummer:
2023-716
Referent(en):
Markus Stier
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
13.04.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
12.04.2023 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €

Beschreibung

Aktuelle Neuerungen bei geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigten

Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer:innen sind in fast jedem Unternehmen beschäftigt. Dabei sind Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen Beurteilung oder fehlende Aufzeichnungen zu vermeiden. In diesem kompakten Webinar erfahren Sie alles Wichtige zur geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigung mit einem Update zu aktuellen Themen. Mit den gesetzlichen Neuregelungen zum 01.10.2022 ergeben sich Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung. In diesem Webinar werden die Änderungen praxisorientiert dargestellt.

Themenübersicht

I. Geringfügig entlohnte Beschäftigung
1. Neue Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
2. Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (schwankende Arbeitsentgelte und Einmalzahlungen)
3. Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigungen
4. Addition mehrerer Beschäftigungen
5. Unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze
    a. Neue Beurteilung seit dem 01.10.2022
    b. Prognosezeitraum und Einhaltung der Jahresentgeltgrenze
    c. Maximales Überschreiten der Grenze an zwei Kalendermonaten innerhalb eines
    a. Zeitjahres
    d. Entgeltgrenzen
6. Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
II. Kurzfristige Beschäftigung
1. Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
2. Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
3. Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
4. Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der
5. Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
    b. Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
    c. Vorbeschäftigungen
    d. Rückmeldungen der Minijobzentrale
6. Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
7. Meldewesen
    a. Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    b. Nachweis im Meldewesen
    c. Rückmeldung der Minijobzentrale

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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