Rechnung und Rechnungsberichtigung

Informationen:

Seminarnummer:
2023-727
Referent(en):
Andreas Fietz
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
17.04.2023 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
14.04.2023 12:00 Uhr
Preis:
79,00 €

Beschreibung

Der Rechnung kommt im Umsatzsteuerrecht zentrale Bedeutung zu. Fehler in der Rechnung können einerseits zum Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin führen. Umgekehrt besteht das Risiko, dass der/die Leistende zu Unrecht Steuer schuldet.

Erkennt ein/e Unternehmer:in einen Fehler in einer Rechnung, ist es vielfach angezeigt, dass diese berichtigt wird, um entsprechende negative Auswirkungen zu vermeiden. Hier stellt sich sodann die Frage, auf welchen Zeitpunkt die Rechnungsberichtigung wirkt: erst für die Zukunft oder rückwirkend auf den Zeitpunkt der ursprünglich fehlerhaften Rechnungsstellung.

Das Webinar geht im Detail auf die Vorgaben von Rechtsprechung und Finanzverwaltung zum Thema Rechnung und Rechnungsberichtigung ein, gibt Tipps zum Umgang mit berichtigten Rechnungen sowie zur Umsetzung von Rechnungsberichtigungen und gibt Hinweise, worauf Unternehmen ihren Fokus bei der Rechnungseingangsprüfung legen sollten.


Themenübersicht:

I. Rechnung und Vorsteuerabzug
1. Grundsatz: Kein Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung
2. Ausnahme: Der objektive Nachweis

II. Der Rechnungsbegriff
1. Die ordnungsgemäße Rechnung
2. Die berichtigungsfähige Rechnung (Mindestangaben)
3. Der Rechnungsbegriff im Sinne des § 14c UStG
4. Kleinbetragsrechnungen

III. Rechnungsberichtigung
1. In welchen Fällen bedarf es einer Rechnungsberichtigung
2. Hinweise zu den einzelnen Rechnungspflichtangaben
3. Wann entfaltet die Berichtigung Rückwirkung
4. Formen der Rechnungsberichtigung
5. Auswirkungen auf den Leistenden/die Leistende und den/die Leistungsempfänger:in

IV. Sonderfall § 13b UStG-Rechnung

V. Aktuelle Entwicklungen
1. Berichtigung von § 14c UStG-Rechnungen gegenüber Endkunden
2. Rechnungen über innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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