Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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17.04.2023 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Der Rechnung kommt im Umsatzsteuerrecht zentrale Bedeutung zu. Fehler in der Rechnung können einerseits zum Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin führen. Umgekehrt besteht das Risiko, dass der/die Leistende zu Unrecht Steuer schuldet.
Erkennt ein/e Unternehmer:in einen Fehler in einer Rechnung, ist es vielfach angezeigt, dass diese berichtigt wird, um entsprechende negative Auswirkungen zu vermeiden. Hier stellt sich sodann die Frage, auf welchen Zeitpunkt die Rechnungsberichtigung wirkt: erst für die Zukunft oder rückwirkend auf den Zeitpunkt der ursprünglich fehlerhaften Rechnungsstellung.
Das Webinar geht im Detail auf die Vorgaben von Rechtsprechung und Finanzverwaltung zum Thema Rechnung und Rechnungsberichtigung ein, gibt Tipps zum Umgang mit berichtigten Rechnungen sowie zur Umsetzung von Rechnungsberichtigungen und gibt Hinweise, worauf Unternehmen ihren Fokus bei der Rechnungseingangsprüfung legen sollten.
Themenübersicht:
I. Rechnung und Vorsteuerabzug
1. Grundsatz: Kein Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung
2. Ausnahme: Der objektive Nachweis
II. Der Rechnungsbegriff
1. Die ordnungsgemäße Rechnung
2. Die berichtigungsfähige Rechnung (Mindestangaben)
3. Der Rechnungsbegriff im Sinne des § 14c UStG
4. Kleinbetragsrechnungen
III. Rechnungsberichtigung
1. In welchen Fällen bedarf es einer Rechnungsberichtigung
2. Hinweise zu den einzelnen Rechnungspflichtangaben
3. Wann entfaltet die Berichtigung Rückwirkung
4. Formen der Rechnungsberichtigung
5. Auswirkungen auf den Leistenden/die Leistende und den/die Leistungsempfänger:in
IV. Sonderfall § 13b UStG-Rechnung
V. Aktuelle Entwicklungen
1. Berichtigung von § 14c UStG-Rechnungen gegenüber Endkunden
2. Rechnungen über innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte