Jahrhundertreform „MoPeG“ sorgt für Unsicherheit! Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!

Informationen:

Seminarnummer:
2023-773
Referent(en):
Dirk Krohn
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
09.10.2023 09:30 Uhr – 11:30 Uhr
Anmeldeschluss:
06.10.2023 12:00 Uhr
Preis:
69,00 €

Beschreibung

Der Handlungsdruck steigt!

Am 24.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das MoPeG wird am 01.01.2024 in Kraft treten und beinhaltet die Änderung von 136 Gesetzen. Steuerrechtliche Vorschriften sind davon nicht umfasst. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, erklärt sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) am Gesetzgebungsverfahren weder beteiligt noch diesbezüglich konsultiert wurde. Der Gesetzgeber hat aktuell im Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz vom 30.08.2023 diverse Regelungen zur Umsetzung des MoPeG´s aufgenommen. Insbesondere die angedachten Regelungen zur Grunderwerbsteuer sind dabei ein Paukenschlag! Die Kenntnis dieser angedachten Regelungen ist für die Planung von Strukturierungen bei Unternehmen mit Grundbesitz besonders relevant. Für die steuerliche Beratung besteht nun die Notwendigkeit Gestaltungen mit Grundbesitz möglichst noch in diesem Jahr durchzuführen.

Außerdem macht die Einführung der neuen eGbR teilweise umfangreiche Vorbereitungshandlungen notwendig, die ohne Kenntnis der grundlegenden Änderungen nur schwer umsetzbar sein werden. Dabei sind Vertretungs- und Haftungsfragen durch Änderungen im Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. Auch sind die neuen Regelungen zum Austritt und Eintritt in Gbr´s zu berücksichtigen


Themenübersicht:

Insbesondere stellen sich folgende Fragen, die im Webinar beleuchtet werden:

I. Wie sind die „alten“ GbR´s in das neue System zu überführen und muss dies geschehen?
II. Welche Auswirkungen ergeben sich im Verfahrensrecht, Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz und im Ertragssteuerrecht durch die Einführung des MoPeG?
III. Welche Auswirkungen ergeben sich in der Grunderwerbsteuer durch das Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024?
1. Führt der Wegfall des Gesamthandsprinzips dazu, dass die Grunderwerbsteuer-befreiung bei Übergängen von Grundbesitz auf und von einer Gesamthand i.S. der §§ 5, 6 GrEStG rückwirkend versagt oder ausgeschlossen wird?
2. Welche Auswirkungen auf grunderwerbsteuerfreie Grundstücksübergänge vor dem 1. Januar 2024 ergeben sich?
3. Bleibt der Tatbestand des Wechsels im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft weiter anwendbar?
4. Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Berechnung von schädlichen Anteilsübergängen im Rahmen der Anwendung der §§ 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG?

Das Gesetz tritt zwar erst 2024 in Kraft, bis dahin können aber umfassende Vorarbeiten zu leisten sein, denen wiederum umfangreiche Beratungen vorauszugehen haben. Auch sollten geplante Umstrukturierungen im Jahr 2023 schon mit Blick auf die anstehenden Änderungen beraten werden.

Das Webinar befasst sich mit den kommenden tiefgreifenden Änderungen im GbR-Recht sowie im Personenhandelsgesellschaftsrecht.

Informieren Sie sich daher bereits jetzt über die evtl. anstehenden Auswirkungen des MoPeG!

 

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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