Kurz & Knackig Energiepreispauschale in der Einkommensteuerveranlagung

Informationen:

Seminarnummer:
2023-788
Referent(en):
Daniel Heidemann
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
11.12.2023 11:00 Uhr – 11:45 Uhr
Anmeldeschluss:
08.12.2023 12:00 Uhr
Preis:
49,00 €
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Beschreibung

Inzwischen steht für viele Mandantinnen und Mandanten die Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2022 an. Für das Jahr 2022 gibt es die Besonderheiten der Energiepreispauschale zu beachten.

Durch verschiedene gesetzliche Regelungen profitieren Steuerpflichtige von der sogenannten Energiepreispauschale. Viele Steuerpflichtige haben diese bereits im Jahr 2022 erhalten.  Was ist jedoch mit denjenigen, die die Energiepreispauschale bislang nicht erhalten haben?

In diesem Webinar erfahren Sie in Kürze zusammengefasst, was es in Bezug auf die Energiepreispauschale in der Veranlagung zu beachten gibt.

Welche Angaben sind in der Steuererklärung erforderlich?

Wie ist zu verfahren, wenn die Energiepreispauschale bislang nicht ausgezahlt wurde?

Was gibt es in Bezug auf die Versteuerung der Energiepreispauschale zu beachten?

Wussten Sie, dass es unterschiedliche Anspruchsberechtigungen für die Energiepreispauschale gibt und im Einzelnen zwischen der sogenannten Energiepreispauschale I und der Energiepreispauschale II unterschieden werden muss? Viele Steuerpflichtige können daher mehrfach von der Energiepreispauschale profitieren.

Diese und weitere Fragen werden im Webinar anhand von praxisnahen Beispielsfällen geklärt.

 

Themenübersicht:

    I.       Anspruchsberechtigte der Energiepreispauschale I und Energiepreispauschale II

   II.       Nachholung der Auszahlung der Energiepreispauschale

 III.       Versteuerung der Energiepreispauschale

 IV.       Eintragungen in der Einkommensteuererklärung

  V.       Rückzahlung und Korrektur der Energiepreispauschale

 VI.       Zusammentreffen der Energiepreispauschale I und Energiepreispauschale II

 

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon, Lautsprechern (ggfs. Headset) und Kamera sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc.. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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