PV-Anlage – Aktuelle Entwicklungen zu § 3 Nr. 72 EStG

Informationen:

Seminarnummer:
2023-799
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Michael Seifert
Ort/Anschrift:
Webinar
Kategorien:
Webinar
Mit Aufzeichnung:
Ja
Termine:
30.11.2023 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Anmeldeschluss:
29.11.2023 12:00 Uhr
Preis:
69,00 €

Beschreibung

 

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit dem BMF-Schreiben vom 17.07.2023 endlich zur Steuerfreiheit von PV-Anlagen geäußert. Zwar war ertragsteuerlich bereits ab 2022 eine Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen eingetreten. Aber erst jetzt werden durch die Finanzverwaltung zahlreiche und bedeutsame Detailfragen zur Anwendung dieser neuen Befreiungsvorschrift geklärt. Die Beratungspraxis muss hierauf kurzfristig reagieren und diese umzusetzen, auch um sich nicht eventuellen Haftungsgefahren auszusetzen.

In dem Webinar „PV-Anlage – Aktuelle Entwicklungen zu § 3 Nr. 72 EstG“ geht der langjährige LSWB-Referent Michael Seifert praxisnah und anhand von vielen Beispielen auf die neue Befreiungsvorschrift und die Konkretisierung der Finanzverwaltung durch das BMF-Schreiben v. 17.07.2023 ein.

Themenübersicht:

I. Einführung einer Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen
(§ 3 Nr. 72 EStG)
1. Zeitliche Anwendung
2. Anlagenerwerb ab 2022
3. Anlagenerwerb vor 2022
4. Verhältnis: Liebhabereiwahlrecht und § 3 Nr. 72 EstG
5. NEU: Zeitliche Ausweitung der Liebhabereiantragsstellung
II. Ausblick: Wachstumschancengesetz und Gesetzesänderungen
III. Wer ist persönlich steuerbefreit?
1. Einzelbetrieb
2. Personengesellschaft
3. Kapitalgesellschaft
4. Verhältnis: Handelsbilanz / Steuerbilanz
IV. Welche PV-Anlagen sind steuerbefreit?
1. PV-Anlagen auf Einfamilienhaus
2. PV-Anlagen auf nicht Wohnzwecken dienende Gebäude
3. PV-Anlagen und sonstige Gebäude
4. Wann gilt welche kWp-Höchstgrenze?
5. Gefahr: Nutzungsänderung
V. Persönliche Maximal-Fördergrenze von 100 kWp
1. Berechnungsgrundsätze
2. Freigrenze oder Freibetrag?
VI. Umfang der Steuerfreiheit
1. Welche Einnahmen bzw. Entnahmen ab 2022 sind steuerfrei?
2. Besonderheit: Anlagenverkauf und Anlagenübertragung
3. Steuerfreiheit und Folgewirkung auf den Betriebsausgabenabzug
4. Sind Betriebsausgaben in 2022 für die Jahre vor 2022 noch abziehbar?
VII. Stromnutzung in einem eigenen (Handwerks-)Betrieb
1. Betreiben einer PV-Anlage als eigener Gewerbebetrieb
2. Betreiben der PV-Anlage als Teil eines anderen Betriebs
3. Besonderheiten bei den steuerfreien Einnahmen und Entnahmen
4. Welche Betriebsausgaben sind nicht abziehbar?
5. Besonderheiten: Anwendung von § 7g EStG
6. Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsgrenzen
VIII. Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EstG
1. Blick in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EstG
2. Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EstG
3. Gefahr des Infizierungsentfalls: Zwangsentnahme und Übergangsregelung bis zum 31.12.2023
IX. Weitere Besonderheiten
1. Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung gem. § 7g EStG und Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 72 EstG
2. Handwerkerleistungen: Verhältnis § 3 Nr. 72 EStG zu §§ 35a bzw. 35c EstG
3. Auslandsimmobilien / Betriebsaufspaltung
4. § 3 Nr. 72 EStG und Folgewirkungen auf die Gewerbesteuer (inkl. erweiterte Kürzung)

 

Wichtige Hinweise

1. Wenige Tage vor Termin erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Anschließend bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Die Unterlagen zum Webinar erhalten Sie im Kundenkonto Akademie als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail.

Bitte beachten Sie:

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Hinweise zu Teilnahmebescheinigungen im Rahmen von Live-Webinaren:

Im Rahmen einer Teilnahme an unseren Live-Webinaren werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen
  • gem. § 15 der Fachanwaltsordnung
  • gem. § 9 der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • gem. § 5 der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberater:innen
erstellt. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

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