Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Informationen:

Seminarnummer:
2024-023
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Manfred Keil
Ort/Anschrift:
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Seminare, Mitarbeiterseminar
Termine:
10.09.2024 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Anmeldeschluss:
09.09.2024 12:00 Uhr
Preis:
210,00 €

Beschreibung

Aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buchführung verpflichtete Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Hierdurch soll die Gewinnermittlung vereinfacht und erleichtert werden. Im Grundsatz handelt es sich um eine Zu- und Abflussrechnung, die jedoch durch viele Ausnahmen erschwert wird. So gehören u.a. die für den Betrieb eingesetzten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen, deren stille Reserven nach den gleichen Regeln wie beim Betriebsvermögenvergleich zu besteuern sind. Weitere Besonderheiten ergeben sich durch die von der Rechtsprechung geforderte Wahrung der Identität des Gesamtgewinns.

Ziel des Seminars:
Vertiefung der Kenntnisse über die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Hinweisen auf Neuerungen und Voraussetzungen für den Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung.

Dieses Seminar bietet Mitarbeiter/innen aus Steuerberatungskanzleien eine umfassende und praxisrelevante Darstellung der Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit zahlreichen Beispielen und Verweisen auf die Anlage EÜR.

 

Themenübersicht

I. Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
1.Überschussrechnung als selbstständige Gewinnermittlungsart, Anwendungsbereich
2.Dreiteilung des Vermögens bei der Überschussrechnung (notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen, notwendiges Privatvermögen)
3. Exkurs: Unternehmensvermögen bei der USt
II. Aufzeichnungspflichten
1. Mindestaufzeichnungen bei der Einnahme-Überschussrechnung
2. Aufzeichnungen für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen
3. Anlage EÜR
III. Zufließen von Betriebseinnahmen / Abfließen von Betriebsausgaben
Zeitliche Zurechnung (§ 11 Abs. 1 und 2 EStG)
IV. Betriebseinnahmen
1. Darlehen, Damnum, Geldbeschaffungskosten
2. Durchlaufende Posten
3. Veräußerung von Anlagevermögen
4. Entnahme von Anlagegütern, Umlaufvermögen
5. Entnahme von Nutzungen und Leistungen (u.a. private Kfz-Nutzung)
6. Behandlung der USt
V. Betriebsausgaben
1. Erwerb von Umlaufvermögen
2. Erwerb von nicht abnutzbarem Anlagevermögen
3. Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen
4. AfA-Methoden (u.a. § 7g EStG, degressive AfA, digitale WG)
5. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
6. Forderungsausfall
7. Einlage von Anlagegütern, Umlaufvermögen
8. Aufwands- oder Nutzungseinlage
VI. Wechsel der Gewinnermittlungsart
1. Übergang von der Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich
2. Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Überschussrechnung
3. Zeitraum für die Vornahme der Zu- und Abrechnungen

 

Teilnahme

Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.

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