Die Einkommensteuer-Erklärung 2023 für Arbeitnehmer/innen

Informationen:

Seminarnummer:
2024-028
Referent(en):
Dipl.-Fw. (FH) Michael Seifert
Ort/Anschrift:
Mühlenhotel Halle, An der Windmühle 1, 06118 Halle-Landsberg / OT Peissen
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Seminare, Mitarbeiterseminar
Termine:
30.01.2024 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Anmeldeschluss:
29.01.2024 12:00 Uhr
Preis:
210,00 €

Beschreibung

Bei der Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnenbesteuerung sind für die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung 2023 wiederum zahlreiche bedeutsame Neuerungen und Fortentwicklungen zu beachten. Es gilt, aktuelle Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und die jüngere Rechtsprechung rechtssicher in der Praxis anzuwenden.

Konkretisierungen zu dem gerade für Arbeitnehmer/innen wesentlichen Werbungskostenabzug von Reisekosten, für eine doppelte Haushaltsführung und für das häusliche Arbeitszimmer bzw. das häusliche Arbeiten sind mit der Erklärungserstellung umzusetzen. Hierbei sind insbesondere die seit 2023 geltende Neuregelungen zum häuslichen Arbeiten sowie das hierzu ergangene BMF-Schreiben zu beachten.

Zudem wird in der Seminarveranstaltung traditionell praxisnah und mit zahlreichen Beispielsfällen auf weitere wesentliche aktuelle Entwicklungen und Änderungen, z.B. im steuerlichen Reisekostenrecht und bei den absetzbaren Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Berücksichtigung von Kindern und kinderbedingten Aufwendungen in der Einkommensteuer-Erklärung 2023 sowie der aktuellen Entwicklungen bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen eingegangen.

Gerade auch die Eintragungen in den neu gefassten Einkommensteuer-Erklärungsformularen, wie z.B. der Anlage N - Doppelte Haushaltsführung, werden aufgezeigt sowie Rechtsbehelfsempfehlungen wegen anhängiger Musterverfahren gegeben.

Das Seminar stellt zudem die für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin wesentlichen Änderungen zum Jahres-wechsel 2023/2024 dar, die z.B. durch das Wachstumschancengesetz eintreten. Die Mandanten/Mandantinnen sollten mit der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung 2023 unmittelbar über diese Neuerungen informiert werden, um erforderliche Nachweise und Aufzeichnungen mit Blick auf die nächste Steuererklärung bereits unterjährig führen zu können.

In einer umfangreichen und mit vielen Praxisbeispielen und Schaubildern angereicherten Arbeitsunterlage werden die Seminarinhalte anschaulich erläutert und Chancen und Risiken in der steuerlichen Beratung praxisnah dargestellt. Es ergeben sich zahlreiche Gestaltungshinweise für die tägliche Arbeit. Die Veranstaltung ist für Steuerberater/innen und deren Mitarbeiter/innen besonders geeignet.

Themenschwerpunkte:

  1. Änderungen in der Einkommensbesteuerung 2023/2024
  2. Mantelbogen
  3. Anlage Sonstiges
  4. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  5. Anlage 35a und Anlage Energetische Maßnahmen
  6. Anlage Sonderausgaben und Anlage Vorsorgeaufwand
  7. Kinder in der Einkommensteuer-Erklärung
  8. Anlage N / NEU: Anlage N – Doppelte Haushaltsführung
  9. Anlage EÜR
  10. Anlage KAP / Anlage R / Anlage R-AV bAV / Anlage R-AUS
  11. Anlage V / NEU: Anlage V-FeWo / NEU: Anlage V-Sonstiges
  12. Anlage Sonstiges

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

 

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.

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