Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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26.09.2024 | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Effiziente Lohnabrechnung bei geringfügiger Beschäftigung
In der Praxis betrifft jede sechste Lohnabrechnung eine geringfügige Beschäftigung. Seit dem 1. Oktober 2022 gelten durch Gesetzesänderungen neue Regelungen, die im Umgang mit Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten sind. Zusätzlich wurde am 14. Dezember 2023 die Geringfügigkeitsrichtlinie von den Sozialversicherungsträgern aktualisiert, die auf 138 Seiten die Verfahrensweisen für Arbeitgeber konkretisiert.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine präzise und praxisorientierte Aufbereitung der aktuellen Bestimmungen zur korrekten Lohnabrechnung bei Minijobs. Durch zahlreiche Beispiele wird Ihnen vermittelt, wie Sie typische Fehlerquellen erkennen und vermeiden können. Darüber hinaus haben Sie ausreichend Gelegenheit, individuelle Fragen zu klären und Probleme zu diskutieren.
Nutzen Sie die Chance, wertvolle Zeit zu sparen, die Sie sonst für eigene Recherchen aufwenden müssten. So können Sie sich effektiver auf andere wichtige Aspekte Ihrer beruflichen Tätigkeit konzentrieren. Dieses Seminar ist eine unverzichtbare Ressource für alle, die mit der Lohnabrechnung geringfügig Beschäftigter betraut sind.
I. Minijob
1. Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?
2. Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?
3. Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern; was muss alles in der Geringfügigkeitsgrenze bereits enthalten sein?
4. Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten
5. Minijobber und Arbeitszeitkonten – Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
6. Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?
7. Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc.) der Minijob positiv gestaltet werden?
8. Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen
9. RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?
10. Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?
11. Übergangsrecht ab Januar 2024?: Was passiert mit den Mitarbeitern, die bis Dezember 2023 sv-pflichtig mit 530 € im Monat waren, ab Januar 2024?
12. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: Wann entsteht SV-Pflicht?
13. Wann sind Überschreitungen der Geringfügigkeitsgrenze zulässig?
14. Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?
15. Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen
16. Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer schützen?
17. Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?
II. Kurzfristig Beschäftigte
1. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der kurzfristig Beschäftigten?
2. Welche Befristungsvorschriften sind zu beachten?
3. Wozu dienen Rahmenarbeitsverträge und wie wichtig sind sie?
4. Neue Rechtsprechung zu regelmäßig jährlich wiederkehrenden osteuropäischen Erntehelfern!
5. Wie werden kurzfristige Beschäftigungen mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
6. Wann ist von Berufsmäßigkeit auszugehen?
7. Wann ist Berufsmäßigkeit überhaupt prüfungsrelevant?
8. Was gilt bei (osteuropäischen) Hausfrauen und Hausmännern?
9. Was geschieht, wenn die Befristungsgrenzen überschritten werden?
10. Wie werden Minijobber und kurzfristig Beschäftigte zur SV gemeldet?
11. Welche Entgeltunterlagen werden benötigt?
12. Pauschalierung der Lohnsteuer
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 210 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage, die erweiterte Pausenbewirtung sowie das Mittagessen inkl. eines Kaltgetränks.