Risikomanagement-Seminar 2024 (Halbtagesseminar)

Informationen:

Seminarnummer:
2024-222
Referent(en):
Richard Harder
Ort/Anschrift:
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Kategorien:
Seminare, Kollegenseminar
Termine:
21.10.2024 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
Anmeldeschluss:
18.10.2024 12:00 Uhr
Preis:
65,00 €

Beschreibung

Aktuelle Entwicklungen zur beruflichen Haftung bei mangelhafter Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Gestaltungsberatung

Das Risikomanagementseminar 2024 befasst sich mit der aktuellen Haftungsrechtsprechung zur Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Gestaltungsberatung und leitet hieraus Leitlinien für die Beratungspraxis ab.

Mit Urteil vom 8.2.2024 hat der BGH die seit langem streitige Frage, ob ein Lohnbuchführungsmandat auch die Prüfung der Sozialversicherungspflicht umfasst, verneint. Zugleich hat er aber deutlich gemacht, dass die Lohnbuchführerin / der Lohnbuchführer bei einem zweifelhaften Status einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters auf eine verbindliche Klärung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber hinwirken muss.

Auf der Grundlage der BGH-Entscheidung vom 26.1.2017 hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 25.1.2023 mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Jahresabschluss nicht mehr mit Fortführungswerten aufgestellt werden darf und die Steuerberaterin / der Steuerberater die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer auf eine mögliche Insolvenzreife hinweisen muss, auseinandergesetzt.

Abweichend von der oben angeführten BGH-Entscheidung vom 26.1.2017 hat das KG Berlin am 15.11.2022 geurteilt, dass ein/e Insolvenzverwalter/in schon nicht befugt ist, den/die mit der Jahresabschlusserstellung befassten Steuerberater/in wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der/die Insolvenzverwalter/in Revision eingelegt hat.

Mit den Haftungsgefahren einer mangelhaften Gestaltungsberatung musste sich das LG Detmold in seiner Entscheidung vom 5.5.2023 auseinandersetzen. Streitgegenständlich war hier nicht nur die fehlgeschlagene steuerneutrale Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft, sondern auch die Frage, in welchem Umfang zukünftige Steuervorteile infolge der Aufdeckung von stillen Reserven den Schaden mindern.

Ausführungen zum angemessenen Versicherungsschutz und zu den Fallstricken bei der Vereinbarung einer AAB-Haftungsbeschränkung schließen das Seminar ab.

 

Themenübersicht

I. Grundlagen der beruflichen Haftung
1. Mandatsvertrag
2. Pflichtverletzung
3. Kausalität und Schaden
4. Mitverschulden
II. BGH, Urteil vom 8.2.2024 – IX ZR 137/22
1. Lohnbuchführung umfasst keine Statusprüfung   
2. Aber: Lohnbuchführer/in muss auf verbindliche Vorgabe durch Auftraggeber/in hinwirken
3. Anforderungen an die verbindliche Vorgabe durch den/die Auftraggeber/in
4. Mitverschulden
III. OLG Köln, Urteil vom 25.1.2023 – 16 U 179/21
1. Hinweispflicht der Steuerberaterin / des Steuerberaters hinsichtlich Insolvenzreife
2. Beweislast für Kausalität zwischen fehlerhafter Beratung und Insolvenzantrag
IV. KG Berlin, Urteil vom 15.11.2022 – 21 U 55/21
Keine Befugnis der Insolvenzverwalterin / des Insolvenzverwalters zur Geltendmachung eines Insolvenzverschleppungsschadens
V. LG Detmold vom 5.5.2023 – 1 O 310/19
1. Einbringung Einzelunternehmen in Kapitalgesellschaft
2. Kein Antrag auf Buchwertfortführung
3. Konsolidierte Schadenermittlung
4. Befreiung von latenten Steuern
VI. AAB-Haftungsbeschränkung und notwendiger Versicherungsschutz
1. Wirksame Vereinbarung
2. Ansprüche aus Vertrag
3. Einfache und grobe Fahrlässigkeit
4. Kongruenz zwischen Haft- und Versicherungssumme 

 

Besonderheiten

Haftungsgefahren sind ein bedeutsamer Risikofaktor Ihrer beruflichen Tätigkeit. Vor diesem Hintergrund ist die Risikovorsorge elementar.

Deshalb erhalten alle Seminarteilnehmer/innen, die auch Inhaber eines aktuellen Fortbildungspasses sind, einen besonderen Nachlass für ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Vorausgesetzt ist, dass die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu den attraktiven Verbandskonditionen bei HDI abgeschlossen wurde und mit diesem Risikomanagementseminar an insgesamt 40 Stunden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen wurde. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, erhält der/die Seminarteilnehmer/in einen zusätzlichen Prämiennachlass in Höhe von 10 Prozent auf den persönlichen Nettojahresbeitragsanteil.

HDI ist damit der einzige Versicherer, der ein Risikomanagement bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowohl durch kompetente Fachreferenten fördert als auch finanziell honoriert.

 

Teilnahme

Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 65 Euro und beinhaltet die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung.

« zurück zur Übersicht