Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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25.01.2024 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Hinweisgebersysteme – die bußgeldbewehrte Aufklärungspflicht
Funktionsweise, Erforderlichkeit, Implementierung und der korrekte Umgang mit Hinweisen
Seit dem 2.7.2023 sind Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem umzusetzen. Das trifft alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden. Ab Dezember 2023 werden auch alle Unternehmen mit einer Größe von 50 Mitarbeitenden und mehr entsprechend verpflichtet. Auch Kanzleien fallen bei der entsprechenden Größe unter die Verpflichtung. Steuerkanzleien und andere Verpflichtete nach dem GWG sind gem. § 6 Abs. 5 GWG ohnedies ab einer Größe von zehn Berufsträgern/Berufsträgerinnen verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Wie solche Systeme funktionieren, was sie leisten müssen und welche Aspekte auch die
Beraterin und der Berater für seine Mandanten/Mandantinnen kennen muss oder für sich selbst, vermittelt dieses Seminar praxisnah.
Themenübersicht
I. Einleitung – Praxisfall
1. Aufgaben und Ziele
2. Konsequenzen bei fehlender Umsetzung
II. Umsetzung
1. Planung
2. Interne Beteiligte
3. Externe Beteiligte
4. Struktur
III. Implementierung
1. Information und Schulungen
2. Interne Meldestelle einrichten
3. Pflichten der internen Meldestelle
4. Pflichten der Unternehmensführung
IV. Umgang mit Hinweisen
1. Was geschieht mit Hinweisen
2. Schutz des Hinweisgebers
3. Planung des Vorgehens
4. Sofortmaßnahmen
5. Einbindung von Behörden und Beratern
6. Untersuchungshandlungen
7. Einbindung des Hinweisgebers
V. Dokumentation