Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
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22.05.2024 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Dass § 20 EStG nicht nur Zinsen aus Bausparverträgen und Sparbüchern erfasst, ist hinlänglich bekannt.
Doch was genau wird von der Regelung des § 20 EStG erfasst, und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?
Das Seminar beleuchtet die wichtigsten Einkunftsformen des § 20 EStG und geht dabei sowohl auf die Grundsätze der Besteuerung als auch auf spezielle Antragswahlrechte sowie Gestaltungsumgehungsvorschriften ein.
Seminarinhalte
I. Allgemeines
II. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
1. Offene Gewinnausschüttungen
2. Verdeckte Gewinnausschüttungen
3. Die Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Die Besteuerung im Privatvermögen
5. Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG
III. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG
IV. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG
1. Typisch stille Gesellschaft
2. Partiarisches Darlehen
3. Besteuerungsform
4. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG
5. § 32d Abs. 3 EStG
6. § 32d Abs. 4 EStG
7. § 20 Abs. 8 EStG
V. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
1. Behandlung sog. Altverträge
2. Behandlung sog. Neuverträge
VI. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
1. Darlehenszinsen
2. Zinsen aus Privatdarlehen
3. Zinsen nach § 233a AO
VII. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EstG
VIII. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG
1. § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG
2. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG
3. § 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG
4. § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG
Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 125 Euro und beinhaltet die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung.