Gestaltende Steuerberatung 2024

Informationen:

Seminarnummer:
2024-269
Referent(en):
Dipl.-Kfm. Dr. Martin Strahl, Dr. Ralf Demuth
Ort/Anschrift:
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Hinweis zum Seminarort:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Seminarort Tankstellen für eAutos sowie eBikes zur Verfügung stehen.
Nutzen Sie bitte auch das Parkhaus des HCC (nur wenige Gehminuten entfernt).
Kategorien:
Seminare, Expertenseminar
Geeignet für Fachberater:
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV) - 1,5 Std.
Termine:
13.08.2024 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
12.08.2024 12:00 Uhr
Preis:
350,00 €

Beschreibung

Seminar für Expertinnen und Experten

Die Gestaltungsberatung wird in Zukunft mehr und mehr Gewicht erlangen; denn hier wird KI sicherlich nicht mit Verdrängungseffekten verbunden sein.

Umso wichtiger ist, sich das Instrumentarium zu verschaffen, um gestalterisch beraten zu können. Dazu soll das Seminar „Gestaltende Steuerberatung 2024“ eine wichtige Hilfestellung bieten. Aufgegriffen werden Entwicklungen in Gesetzgebung, Judikative und Exekutive, welche mit Ansatzpunkten für eine steuerliche Optimierung sowie der Vermeidung steuerlicher Risiken bei ihren Mandantinnen und Mandanten verbunden sein können. Ein gewichtiger Schwerpunkt liegt dabei auf Beratungsakzenten für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter sowie für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter. Da es in Gesetzgebungsverfahren mit steuerlicher Auswirkung bekanntlich zu Verzögerungen gekommen ist, wird insofern der jüngste Stand im Seminar behandelt werden.

Das Seminar richtet sich an Berufsträger und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Es wird von einer umfassenden Arbeitsunterlage begleitet, die auch im Nachgang zum Seminar eine wertvolle Arbeitshilfe für die Praxis darstellt.

 

Themenübersicht

I. Gestaltungsrelevantes aus der Gesetzgebung
1. Wachstumschancengesetz
a) Neue Abschreibungsregelungen
b) Investitionsprämie
c) Zinsschranke und Zinshöhenschranke
d) Verlustabzug
e) Anzeigenpflicht nationaler Gestaltungen
2. Jahressteuergesetz 2024
3. Dynamisierungspaket

II. Gestaltungsrelevantes zur Gewinnermittlung
1. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten v.a. Schuldausweis
2. Rückstellungen
3. Gewinnschätzung
4. Teilwertabschreibung

III. Gestaltungsrelevantes für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter
1. Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften – Beschluss des BVerfG vom 28.11.2023
2. Beginn des gewerbesteuerlichen Betriebs einer Personengesellschaft
3. Kein konkludenter Übergang einer Erbengemeinschaft in eine GbR
4. Zurechnung der Einkünfte bei Nießbrauch am Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
5. Vorsorge bei freiwilliger Einlage
6. Ausschluss der Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers mit Verlusten des übernehmenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum
7. Aufwärtsabfärbung ohne Gewerbesteuerpflicht

IV. MoPeG: Überblick über die gesellschafts- und steuerrechtlichen Konsequenzen für die Beratungspraxis
1. Aufgabe des Gesamthandsprinzips
2. GbR-Gesellschaftsregister
3. Gewinnverteilung und Entnahmen
4. Übertragung von Kommanditanteilen
5. Steuerrechtliche Wechselwirkungen

V. Gestaltungsrelevantes zur Körperschaftsteueroption sowie zur Thesaurierungsbegünstigung

VI. Gestaltungsrelevantes für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter
1. Nochmals: Disquotale Gewinnverwendung und Gewinnausschüttung
2. vGA-Fragen rund um die Pensionszusage
3. „Faktische“ Organschaft über die Grenze
4. Anerkennung von Veräußerungsverlusten i.S.d. § 17 EStG

VII. Gestaltungsrelevantes aus dem neuen Umwandlungssteuererlass

VIII. Einschränkendes und Ausweitendes zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung

IX. Gestaltungsrelevantes für Gemeinnützige
1. Aktive vs. passive Kulturförderung
2. Endowment – Abgrenzung der Spende zur verdeckten Einlage
3. Steuerliches Einlagekonto bei Stiftungen
4. Ausblick auf die „kleine Gemeinnützigkeitsreform“

X. Gestaltungsrelevantes für Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen – Zukunftsfinanzierungsgesetz

 

Teilnahme
Die Gebühr je Teilnehmer/in beträgt 350 Euro und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage und die erweiterte Pausenbewirtung.

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